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Luftverkehrsrecht - Kanada: Drohnen außerhalb der Sichtweite dürfen ab 2025 abheben

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Kanada lockert die Beschränkungen für den Drohnenflug im Land. Wo heute noch Einzelgenehmigungen notwendig sind, sollen Objekte, die außerhalb der Sichtweite fliegen, ab 2025 nach einheitlichen Regeln abheben dürfen.


Kanada öffnet sich für den Drohnenverkehr. Dazu will die Regierung in Ottawa die Regeln für unbemannte und ferngesteuerte Flugobjekte vereinheitlichen, die außerhalb der Sichtweite der Piloten unterwegs sind. Das kündigte das kanadische Verkehrsministerium an. Bisher ist der Betrieb kleiner Objekte in Sichtweite der einzige Bereich, in denen Drohnen problemlos aktiv sein können. Für sie gelten seit 2019 einfache und einheitliche Regeln.

Das Ministerium verweist auf technologische Fortschritte der Industrie, die eine Neuregelung notwendig machten. Auch die Branche fordere einen solchen Schritt, um Hemmnisse zur weiteren Entwicklung zu beseitigen. Bisher müssen Betreiber für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite Einzelgenehmigungen einholen. Diese sollen laut Regierung durch allgemeine Regeln für Flugobjekte bis 150 Kilogramm ersetzt werden. Dazu zählt auch die Zertifizierung der Piloten. Das Ministerium will die neuen Regeln im Herbst 2024 vorstellen und im April 2025 in Kraft setzen. Die Regierung hofft damit auch auf Impulse für die heimische Wirtschaft.