Tracking pixel Luftverkehrsrecht - USA: Drohnen-ID verzögert sich · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - USA: Drohnen-ID verzögert sich

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Die Verpflichtung, in den Vereinigten Staaten Drohnen mit einer nachverfolgbaren Identität auszurüsten, greift später als geplant. Grund sind Probleme bei der Beschaffung der Technologie.

März statt September: die Pflicht zur Ausrüstung von Drohnen in den USA mit einer Funk-Technologie, die die Identität überträgt (Remote ID), tritt sechs Monate später in Kraft. Das teilte die US-Flugaufsichtsbehörde FAA mit. Zur Begründung verwies sie auf unerwartet aufgetretene Probleme für Betreiber, die geeignete Ausrüstung zur Übermittlung der Identität zu beschaffen. Das lässt auf Knappheiten der verfügbaren Funkmodule schließen, mit denen sich die Drohnen nachrüsten lassen. Nun haben Drohnenpiloten bis 16. März 2024 Zeit, die Technologie zu implementieren. Ursprünglich galt der 16. September 2023 als Stichtag.

Ein weiterer Grund für die Verschiebung sind Verzögerungen bei der FAA selber. Ihr sei es bisher nicht fristgerecht gelungen, die Gebiete final zu definieren, in denen eine Ausnahme von der Remote-ID-Pflicht bestehen soll. Denn für lokale Gemeinschaften sowie Bildungseinrichtungen entfällt diese Notwendigkeit, sofern sie Drohnen in Gebieten operieren lassen, die von der FAA dafür freigegeben sind.