Luftverkehrsrecht - Verfassungsrichter holen Polizeidrohnen vom Himmel
« NewsübersichtIn Mecklenburg-Vorpommern darf die Polizei keine Drohnen mehr zur Videoüberwachung von Personen einsetzen, die sich in Privaträumen aufhalten. Das Bundesverfassungsgericht kippte ein entsprechendes Gesetz.
Drohnen sind für Mecklenburg-Vorpommerns Polizei nicht mehr zum verdeckten Einsatz von Ermittlungen erlaubt. Das hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2022 entschieden. Die Richter urteilten im Zusammenhang mit Bestimmungen des Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere Privatpersonen und Organisationen hatten gegen das Gesetz in seiner Fassung von 2020 geklagt.
Die Richter befanden, dass mehrere Paragraphen des Gesetzes gegen die Bundesverfassung verstießen. Dazu zählt auch „der verdeckte Einsatz technischer Mittel, insbesondere solcher zur Bild- und Tonaufnahme oder Bild- und Tonaufzeichnung“. Dieser Passus sei laut Entscheidung nunmehr nichtig. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hatte bis dato von Drohnen Gebrauch gemacht, um Verdächtige in ihren Privatwohnungen per Video zu überwachen.