Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Was sich 2024 für Drohnen alles ändert · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Was sich 2024 für Drohnen alles ändert

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Jeder Jahreswechsel geht mit gesetzlichen Änderungen einher. 2024 betrifft das auch Drohnen in Deutschland und Europa. Die neuen Regeln sind wichtig für alle Bestandsdrohnen.

Am 31. Dezember 2023 endet sie: die Übergangsfrist für alle nicht zertifizierten Drohnen. Ab 1. Januar 2024 dürfen nur noch neue Drohnen in den Verkauf gehen und abheben, die einer der Klassen C0 bis C4 zugeordnet sind und solche Zertifizierungen auch sichtbar tragen. Für Bestandsdrohnen mit einem Gewicht schwerer als 250 Gramm gilt dann: sie dürfen nur noch im Rahmen der Kategorie A3 unterwegs sein, müssen damit also mindestens 150 Meter Distanz zu Wohn-, Gewerbe sowie Erholungsgebieten wahren. Voraussetzung zum Fliegen bleibt zudem der kleine Drohnenführerschein.

Für Mini-Drohnen mit geringerem Gewicht unter 250 Gramm sind die Änderungen weniger einschneidend. Sie sind ab Januar in der Kategorie A1 unterwegs. Damit dürfen sie in der Nähe von Personen operieren, diese zum Beispiel auch überfliegen. Ein Führerschein ist nach wie vor nicht notwendig. Für alle Bestandsdrohnen gilt aber: kein Abheben mehr ohne Piloten-ID. Diese muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein.