MASLATON-Angebot: Inhouse-Seminar zum Thema „PV-Privilegierung“
« NewsübersichtDie MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft reagiert: Aufgrund zahlreicher Anfragen zu den Auswirkungen der gesetzlich angeordneten Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich bieten wir ab sofort und auf Anfrage „Inhouse-Seminare“ an!
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien im Städtebaurecht wurde § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB eingeführt. Nach diesem sind seit dem 01.01.2023 PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert, wenn sie u.a. auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern errichtet werden sollen.
Inhalt des Inhouse-Seminars
Damit ist die Zulässigkeit einer PV-Anlage im Außenbereich grundsätzlich nicht mehr vom Vorhandensein eines Bebauungsplans abhängig. In der Folge wirkt sich die Gesetzesänderung unmittelbar auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der baurechtlichen Zulässigkeit einer PV-Anlage aus – mit Vor- und Nachteilen.
Inhaltlich orientiert sich das Inhouse-Seminar dementsprechend an folgendem Grundgerüst:
- Gesetzesinhalt der „kleinen Energienovelle“
- Bauplanungsrecht – Systematik mit Praxisbezug
- Bauordnungsrecht
- In Aufstellung befindliche Pläne und kommunale Nachplanung
Im Übrigen gestalten wir das Seminar maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und Interessen – Inhalt und Schwerpunkte des Seminars hängen somit maßgeblich von Ihren Wünschen ab.
Ab sofort buchbar!
Ab sofort können Sie sich bei Interesse für ein Inhouse-Seminar zu dem Thema der PV-Privilegierung über leipzig@maslaton.de mit uns in Verbindung setzen.
Preise und Termine teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.