Tracking pixel „Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

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Das Bayerische Kabinett hat am 03.12.2013 in gewohnt bajuwarischer Manier entschieden, die Regionalplanfortschreibung zur Steuerung der Windenergie in der Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“ nicht für verbindlich zu erklären.

Nach Aussage Söders werden „damit derzeit in Bayern keine neuen Windkraftanlagen genehmigt“. Diese Entgleisung des gelernten Juristen Dr. Söder dürfte mindestens eine erhebliche rechtliche Unkenntnis offenbaren, führt doch eine fehlende Verbindlichkeitserklärung eines Regionalplanes weder in der Planungsregion selbst noch im restlichen Bayern zu einer „generellen“ Genehmigungsunfähigkeit von Windenergieanlagen. Im Übrigen – insoweit sei ein gemeinsames Weißbier mit Justizminister Bausback dringend angeraten – ist das Bayerische Kabinett für die Verbindlichkeitserklärung gar nicht zuständig, sondern die Regierung Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. 

Vielmehr kommt aus dieser neuesten Äußerung die eigentliche Motivation des bayerischen Kabinetts zum Ausdruck, der Windenergie einen Riegel vorzuschieben: So mündete die von Ministerpräsident Seehofer, seinerzeit jahrgangsbester Verwaltungsbetriebswirt 1979, gestartete Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung in Höhe der 10-fachen Anlagenhöhe nun in einer im Koalitionsvertrag festgelegten Länderöffnungsklausel. Vor diesem Hintergrund hatte Seehofer bereits im August königsgleich alle Behörden angewiesen, keine Windenergieanlagen zu genehmigen, solange die Frage des „gesetzlichen“ Mindestabstandes nicht geregelt ist. Damit hatte der vierfache Vater Seehofer schlicht zum Rechtsbruch aufgerufen: Genehmigungsanträge sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz innerhalb bestimmter Frist zu bescheiden. Steht einer Genehmigung kein Genehmigungshindernis entgegen, ist die Genehmigung zu erteilen! Für eine „Aussetzung“ von anhängigen Genehmigungsverfahren gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage.

Diese durch nichts gerechtfertigte Aussetzung von Genehmigungsverfahren führt zu exorbitanten Verlusten auf Seiten der Genehmigungsantragsteller, im schlimmsten Fall zu Investitionsruinen. Überdies offenbart sich hier nichts anderes als eine beklagenswerte Geisteshaltung.

Die neueste Äußerung des „Glubberers“ Söder führt nun diese „Tradition“ nahtlos fort. Das Bayerische Kabinett sollte sich langsam wieder daran erinnern, dass die Verwaltung – auch in Sachen Windenergie - an Recht und Gesetz gebunden ist.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof.Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500, e-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de