Tracking pixel Militärische Luftfahrt - Flächen NICHT pauschal ausgeschlossen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Militärische Luftfahrt - Flächen NICHT pauschal ausgeschlossen

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„Bayerischer Landtag beantwortet Anfrage hinsichtlich militärischer luftfahrtbetrieblicher Belange im Verhältnis zur Windkraftplanung“

Der Vorsitzende des Bundesverband WindEnergie, Landesverband Sachsen kritisierte in einer Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit den Ausschluss von Flächen für die Nutzung von Windkraft durch die Bundeswehr und die dafür vorgebrachte Begründung.

I. Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) führte am 07.02.2013 eine Veranstaltung zum Thema „Militärische Einrichtungen und Ausbau der Windkraft – Rahmenbedingungen und Umsetzung im Energie-Atlas Bayern“ durch. Herr Oberstleutnant Draken erläuterte dabei ausführlich die für den Ausbau der Windenergie relevanten militärischen Systeme wie Flugsicherungsradar, MRVA, Tiefflugstrecken usw. sowie die möglichen Auswirkungen von WEA auf diese Systeme. Im Anschluss an diese Veranstaltung fügte das StMUG in Abstimmung mit der Bundeswehr im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern einen „Layer“ zu militärischen „Schutzbereichen“ ein. Dabei werden Flächen in Bayern kenntlich gemacht, bei denen bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen luftverkehrsrechtliche Aspekte zu beachten sind.

II. Klarstellung des StMUG

Die im Energie-Atlas dargestellten militärisch/ luftfahrtbetrieblich tangierten Bereiche, sollen per se keine Ausschlussflächen darstellen. Der absolut überwiegende der markierten Flächen bedarf bei der Planung von WEA einer Einzelfallprüfung.

Die Darstellungen im Energie-Atlas dienen nach Aussage des StMUG vielmehr nur der Information und Aufklärung der Planungsträger.

Auch wenn dies nicht ausdrücklich formuliert ist, so drängt sich doch der Verdacht auf, das die Bundeswehr bereits auf planungsrechtlicher Ebene versucht, weite Gebiete für die Nutzung von Windenergie von vornherein auszuschließen. Die Ausführungen im Energie-Atlas-Bayern sind jedenfalls äußerst irreführend gerade für Planer und Gemeinden. Insoweit ist die Klarstellung durch das StMUG ausdrücklich zu begrüßen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
e-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de