Mindestabstand für Windenergieanlagen
« Newsübersicht„Gegner der Windenergie auf der Zielgeraden?“
„Der Schutz des Klimas bleibt ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung.“ Das betonte der bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber letzte Woche anlässlich der Behandlung des "Klimaschutzprogramms Bayern 2050" im Ministerrat.
Da hatte er sich wohl nicht mit seinem Namensvetter und Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des bayerischen Landtages Erwin Huber abgestimmt: Dieser peitschte trotz massiver Kritik und durchgängig ablehnender Stellungnahmen während der Expertenanhörung den Gesetzesentwurf zur Einführung eines gesetzlichen 10-H-Mindestabstand für Windenergieanlagen zu Wohnbebauung in der Bayerischen Bauordnung durch und lehnte eine weitere Beratung des Entwurfes mit Verbänden und Wissenschaftlern ab. Die neue Mindestabstandregel soll nach dem Willen der CSU am 01. November in Kraft treten. Gleichzeitig hielt er es sich aber offen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren – offenbar unter Umgehung der beteiligten Ausschüsse - die geplante Abstandsregelung zumindest hinsichtlich des bisher vorgesehenen „Veto-Rechts“ für Nachbargemeinden nachzubessern.
Diesen Bestrebungen wurde am Freitag auch durch den Bundesrat der Weg geebnet, der der Einführung einer „Länderöffnungsklausel“ im BauGB zustimmte, ebenfalls wider besseres Wissen und entgegen eindeutig ablehnender Stellungnahmen.
Auf diesen Zug sprang jetzt auch die sächsische Staatsregierung – ursprünglich zusammen mit Bayern Mit-Initiator der „Mindestabstandsregelung - auf, Staatsminister Morlok verkündete, in Sachsen ebenfalls zügig einen landesgesetzlichen Mindestabstand einzuführen.
Dennoch stünde Sachsen, so Minister Morlok, „weiterhin zur Förderung der Erneuerbaren Energien“, ein „pauschales Vorrecht für Windkraftanlagen“ lehnt er jedoch ab. Mit dieser chimärenhaften Äußerung ist er in guter Gesellschaft: Auch Bayern möchte seiner „Verantwortung bei der Milderung des Klimawandels entschlossen“ nachkommen, verlässt sich dabei allerdings hauptsächlich auf den „Ausbau der Forschung zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen“ und die „Wiedervernässung von Mooren“. Manchmal können Wahlen gar nicht schnell genug kommen.
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