Tracking pixel Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Nach langem Warten endlich grünes Licht aus Brüssel: EU-Kommission beschließt beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

« Newsübersicht

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG) stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit der Folge, dass für KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen worden sind, aber auch Wärme- und Kältenetze bzw. -speicher, deren Zulassung nicht vor dem 01.01.2016 beantragt worden ist, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) bislang keine Zulassungsbescheide erteilt worden sind. Dieser vorübergehende Förderstopp führte zu erheblichen Verunsicherungen der Branche.

Nunmehr hat die Europäische Kommission nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium am Montag, dem 24.10.2016, endlich die beihilferechtliche Genehmigung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes förmlich beschlossen. Im Zuge dessen kündigte auch das BAFA an, in Kürze, sobald die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist, mit dem Versand der Förderbescheide zu beginnen. Dann kann die KWK-Förderung – auch rückwirkend zum 01.01.2016 – ausgezahlt werden.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung gehen jedoch auch rechtliche Änderungen einher. Betroffen sein werden vor allem neue und modernisierte KWK-Anlagen mit eine installierten Leistung im Bereich von 1- 50 Megawatt. Für diese Anlagen wird der Förderanspruch künftig, d.h. ab 2017, durch Ausschreibungen ermittelt werden (wir berichteten u.a. mit Newsletter vom 30.09.2016). Der Entwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz wurde am 19.10.2016 vom Kabinett beschlossen und befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Über das weitere Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Neben dem KWKG hat die Europäische Kommission am 24.10.2016 auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (kurz: AbLaV) beihilferechtlich genehmigt. Die AbLaV dient der Flexibilisierung industrieller Verbrauchslasten im Interesse der Netzstabilität und -sicherheit, indem sie es den Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht, mit einzelnen Unternehmen vertragliche Vereinbarungen über vorübergehend abschaltbare Verbrauchslasten zu treffen. Die abschaltbaren Lasten werden dabei mittels Ausschreibungen ermittelt. Die neugefasste AbLaV ist zum 01.10.2016 in Kraft getreten. Über die Änderungen im Zuge der Neufassung berichteten wir bereits mit Newsletter vom 06.06.2016.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de