Neue Auslegungsrunde der Regionalplanentwürfe in Schleswig-Holstein steht bevor - Ende des Moratoriums für Windenergie in Schleswig-Holstein?
« NewsübersichtAb Ende des Jahres 2020 könnten reguläre Genehmigungen für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein wieder möglich sein. Dafür sorgt der Planungsstand hinsichtlich der Windenergie-Regionalpläne, der nunmehr in die dritte Runde geht. Der dritte Entwurf wurde zu Beginn dieser Woche von der Landesregierung genehmigt.
Als Reaktion auf das Scheitern der vorherigen Planung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig wegen erheblicher formeller und materieller Mängel, hatte das Land im Jahr 2015 durch das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz die Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen untersagt (Genehmigungsmoratorium, siehe bereits Newsletter vom 02.07.2015 und 31.01.2015). Lediglich die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung war seitdem möglich. Auf diese Weise sollte eine ausufernde Genehmigung von, im Außenbereich privilegierten, Windenergieanlagen ohne regionalplanerische Konturierung verhindert werden.
Nun haben die Planer nachgelegt und der derzeitige Entwurf weist 340 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 32 000 Hektar, entsprechend 2,02% der Landesfläche, für die Nutzung von Windenergie aus. Für die rund 1000 Anlagen, die derzeit noch in Vorranggebieten liegen, aber mit der neuen Planung wegfallen sollen besteht bei Inkrafttreten der Pläne Bestandsschutz. Allerdings wird die Möglichkeit des Repowerings verwehrt. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung im kommenden Januar 2020 erwartet Innenminister Hans-Joachim Grothe allerdings keine sachlich neuen Einwendungen, da in den beiden Runden zuvor bereits 11000 Einwendungen eingingen.
Vor dem Hintergrund bisheriger Divergenzen über Abstandsregelungen der Anlagen zu Wohnbebauung äußerte er zusätzlich, eine vom Bund im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes geplante Abstandsregelung von 1000m nicht im Land implementieren zu wollen. Schleswig-Holstein werde eine abweichende Regelung schaffen. Diese Möglichkeit ist ebenfalls im Referentenentwurf des geplanten Gesetzes für die Länder durch die Einfügung eines § 35 a I 4 BauGB vorgesehen.
Bis 2025 soll durch die regulären Genehmigungen eine Stromleistung von 10 Gigawatt im Land Schleswig-Holstein erreicht werden. Durch das fast fünfjährige Moratorium besteht nun allerdings auch erheblicher Nachholbedarf.
Ob der neue Entwurf einer gerichtlichen Überprüfung standhält und so Rechtssicherheit für die Windenergienutzung erreicht, bleibt abzuwarten. Von der Opposition wird dies jedoch bezweifelt.
Projektierer sollten nun prüfen, ob im Entwurf vorgesehene Flächen für sie in Betracht kommen, da dort eine Ausnahme von der derzeitigen Fassung des Landesplanungsgesetzes wahrscheinlich ist (§ 18a Abs. 2 LaplaG SH).