Tracking pixel Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Neue Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Die Bundesnetzagentur hat den für dieses Jahr letzten Ausschreibungstermin nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV) auf ihrer Internetseite bekannt gemacht.

Gebotstermin ist der 01.12.2016. D.h. Bieter, die an dieser Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Donnerstag, den 01.12.2016, 24 Uhr ihr Gebot bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn abgegeben haben.

Die Freiflächenausschreibungsverordnung bestimmt für diesen Gebotstermin ein reguläres Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Allerdings haben zum vorhergehenden Gebotstermin (01.08.2016) drei zunächst bezuschlagte Bieter die Zweitsicherheit nicht bzw. nicht vollständig geleistet, so dass deren Zuschläge entwertet werden mussten und sich das Ausschreibungsvolumen für diese Runde nach § 4 Abs. 1 FFAV um deren Gebotsmengen von insgesamt 7.003 kW erhöht. Zudem macht die Bundesnetzagentur von ihrem Ermessen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 a FFAV Gebrauch und erhöht das Ausschreibungsvolumen um weitere 3.480 kW aus Gebotsmengen, die zurückgegeben worden sind. Damit beträgt das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin 160.483 kW. Der Höchstwert, d.h. maximal zulässige Gebotswert, beträgt für diese Ausschreibungsrunde 11,09 Ct/kWh. Zur Ermittlung des Zuschlagswerts findet das sog. Gebotspreisverfahren (auch „Pay-as-bid“-Verfahren) Anwendung. Danach entspricht der Zuschlagswert dem jeweiligen im Gebot individuell angegebenen Gebotswert. Zudem gilt es in formaler Hinsicht wie immer, die aktuellen Formatvorgaben der Bundesnetzagentur zu beachten, welche auf der Internetseite der Behörde abrufbar sind.

Bei dieser Ausschreibungsrunde handelt es sich nicht nur um die letzte für dieses Jahr, sondern auch die letzte, die auf Grundlage der Freiflächenausschreibungsverordnung durchgeführt werden wird. Ab 01.01.2017 regelt dann das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), welches am 18.10.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, selbst den rechtlichen Rahmen für die Ausschreibung. Für die Ausschreibung von Freiflächenanlagen wird sich im Wesentlichen nichts ändern. Zu bemerken ist jedoch, dass unter dem EEG 2017 wieder eine erweiterte Flächenkulisse gilt, die auch Altbebauungspläne erfasst. Hingegen werden Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten nur möglich sein, sofern die jeweiligen Länder eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
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