Neues Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg
« NewsübersichtEin Hindernis weniger auf dem Weg zum Ausbau der Windenergie
Im Mai 2012 wurde eine neue Grundlage für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg gelegt. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen. In der bisherigen Fassung des Landesplanungsgesetzes, welches noch aus Regierungszeit von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt, war zwar ein Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen, allerdings waren viele Flächen aufgrund ungünstiger bzw. schlechter Windverhältnisse grundsätzlich für die Windenergie nicht nutzbar.
In den Regionalplänen gibt es künftig keine Ausschlussgebiete mehr, sondern nur noch Vorranggebiete und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist, sie aber außerhalb nicht ausschließen (anders als Vorrang- und Eignungsgebiete).
Neu ist dabei, dass Städte, Gemeinden und kommunale Planungsträger – auch außerhalb dieser Vorranggebiete – ebenfalls die Windkraftnutzung planerisch steuern können. Nach Auffassung von Frau Staatssekretärin Splett sei der größte Vorteil des neuen windkraftfreundlichen Planungsregimes, dass die Planung auf zwei Planungsträger – mithin die Regionalverbände sowie die Städteund Gemeinden – gestützt werden kann. Für diese gesetzliche Ausgestaltung gab es auch die deutliche Unterstützung vom Gemeinde- und Städtetag.
Überdies sieht die Änderung des Landesplanungsgesetzes vor, dass die bestehenden regionalen Ausschluss- und Vorranggebiete zum 1. Januar 2013 aufgehoben werden. Hintergrund dafür ist, dass ansonsten der Bau neuer Windenergieanlagen nicht so zeitnah möglich wäre.
Dabei betont Frau Staatssekretärin Splett, dass mit der Umsetzung des neuen Landesplanungsgesetzes jetzt die Planungsträger, die beteiligten Behörden, die angesiedelten Unternehmen der Windkraftbranche und die Bürgerinnen und Bürger gefordert seien. Sie könnten nun dazu beitragen, die Windkraft umwelt- und naturschutzverträglich unter Bürgerbeteiligung an den dafür geeigneten Standorten auszubauen.
Die planerischen Vorgaben seitens der Staatsregierung liegen mit dem neuen Landesplanungsgesetz
nun vor.
Rückfragen & weitere Informationen: RA Prof.Dr. Martin Maslaton, RA Christian Falke
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