Tracking pixel Novellierung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes - Erleichterungen für Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Novellierung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes - Erleichterungen für Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung

« Newsübersicht

Die niedersächsische Landesregierung hat diese Woche den Entwurf zur Novellie­rung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll u.a. die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtert werden.

So soll u.a. neu geregelt werden, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen (vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit) ebenfalls als überörtli­cher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation wird nun klargestellt, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Kommunen sollen auch erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen oder sich an derarti­gen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versor­gungszwecke vorliegt.

Im Übrigen soll es den Kommunen zukünftig auch außerhalb des Bereichs der Energieversorgung wieder nur dann untersagt sein, ein wirt­schaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den da­mit verfolgten öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann. Bisher genügte eine ebenso gute oder ebenso wirtschaftliche Erfüllung durch einen privaten Dritten. Die in diesem Zusammenhang bestehende Drittschutzregel soll entfallen.

Mit dieser Novelle sollen die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Energie­wende unterstützt werden. Der Gesetzesentwurf wird jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Helga Jakobi
Tel.: 0341/149500
e-mail: jakobi@maslaton.de
Internet: www.maslaton.de