Tracking pixel Novellierungsflut im Energierecht vor der Sommerpause · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Novellierungsflut im Energierecht vor der Sommerpause

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Die aktuellen Rechtsänderungen und Gesetzesvorhaben im Überblick 

Das Energierecht besteht aus einer Fülle von Gesetzen und Einzelnomen. Die Tatsache, dass die Normen zuletzt in relativ kurzen Zeitabständen geändert wurden und dabei stetig an Komplexität gewannen, erleichtert den Umgang mit der Rechtsmaterie nicht. Die aktuelle „Novellierungswelle“ begann bereits Ende 2015 mit dem KWKG und hat am 08.07.2016 ihren Höhepunkt erreicht, als der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben aus dem Bereich des Energierechts – darunter das EEG 2017, das Strommarktgesetz sowie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – billigte. Daher möchten wir Ihnen als kleine Hilfestellung im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichsten der aktuellen Gesetzesänderungen und -vorhaben geben. 

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) 

Bereits zum 01.01.2016 ist das novellierte KWKG 2016 in Kraft getreten, wobei nach wie vor die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission aussteht. Dies führt dazu, dass die Förderung zunächst ausgesetzt ist. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können zwar bereits Anträge gestellt werden, allerdings hält die Behörde gegenwärtig alle Vor- und Zulassungsbescheide bis zur Bekanntgabe der EU-Genehmigung zurück. 

Mit der KWKG-Novelle 2016 waren wesentliche Änderungen für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verbunden, u.a. wurde der Förderrahmen um 750 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro jährlich erhöht, ein neuer Fördertatbestand für gasbasierte KWK-Bestandsanlagen geschaffen und auch für KWK-Anlagen die grundsätzliche Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Stroms eingeführt. Damit verbunden waren jedoch auch deutliche Einschnitte bei der der finanziellen Förderung der Eigenversorgung mit KWK-Strom. 

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) 

Die EnSTransV ist zum 18.05.2016 in Kraft getreten und dient in erster Linie der Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für die Gewährung von staatlichen Beihilfen im Bereich des Energie- und das Stromsteuerrechts. Dabei regelt die EnSTransV primär die bei der Inanspruchnahme bestimmter Steuerentlastungen und -begünstigungen nunmehr für die Begünstigten gegenüber dem Hauptzollamt bestehenden Erklärungs- und Anzeigepflichten. Davon erfasst sind die nach §§ 3, 3a, 50 und 53a ff. EnergieStG sowie die nach §§ 9Abs. 2 und 3, 9b und 10 StromStG gewährten Steuerentlastungen und -begünstigungen. Ferner enthält die EnSTransV datenschutzrechtliche Bestimmungen, insb. zur Weiterleitung und Nutzung der erhobenen Daten durch die Finanzverwaltung. 

Strommarktgesetz 

Der im Oktober 2014 unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitete Prozess zur Reform des Strommarktes hat nunmehr mit Beschluss des Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung des Strommarktes (kurz: Strommarktgesetz) am 08.07.2016 seinen Abschluss gefunden. Bereits am 29.07.2016 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1786) und ist am Folgetag in Kraft getreten. 

Das Strommarktgesetz ist ein sog. Artikelgesetz, welches verschiedene Gesetze und Verordnungen ändert. Es verfolgt dabei die primären Ziele, den freien Wettbewerb zu stärken, eine zunehmende Flexibilisierung des Stromversorgungssystems anzureizen und auch künftig – bei einem weiter wachsenden Anteil erneuerbaren Stroms – ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Kern des Strommarktgesetzes ist die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), weitere Änderungen betreffen u.a. auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Reservekraftwerksverordnung (künftig: Netzreserveverordnung) und Stromnetzzugangsverordnung. 

Digitalisierungsgesetz 

Gemeinsam mit dem Strommarktgesetz ebenfalls am 08.07.2016 vom Bundesrat gebilligt wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das am Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt. 

Kernelement dieses Artikelgesetzes ist das neu zu erlassende sog. Messstellenbetriebsgesetz, welches dazu dient den Messstellenbetrieb regulatorisch vom Netzbetrieb zu trennen und aus dem Energiewirtschaftsgesetz herausgelöst in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Wesentlicher Regelungsinhalt sind die Rechte und Pflichten der Messstellenbetreiber sowie die Entgeltregelung. Zudem soll das Gesetz den Smart-Meter-Rollout einleiten, indem bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowatt und Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung von über sieben Kilowatt die Pflicht besteht, die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) 

Das EEG 2017 wurde am 08.07.2016 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten und verabschiedet und noch am selben Tag im Bundesrat behandelt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und das Gesetz gebilligt. Bevor das Gesetz wie geplant zum 01.01.2017 in Kraft treten kann, bedarf es noch der Notifizierung durch die Europäische Kommission. 

Das EEG 2017 dient im Wesentlichen der Umstellung des finanziellen Fördermechanismus weg von staatlich verordneten Preisen hin zu einem marktwirtschaftlichen System. Dazu sieht es die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von PV- und Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW sowie Biomasse-Neuanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 kW und Biomasse-Bestandsanlagen vor. Darüber hinaus erfahren auch weitere Bestimmungen des EEG einige Änderungen. Das betrifft u.a. die Frage der EEG-Umlagebelastung von Speichern außerhalb des Netzes der allgemeinen Versorgung sowie von Mieterstrommodellen, aber auch die regionale Vermarktung der Grünstromeigenschaft des EEG-Stroms. 

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) 

Am 14.07.2016 wurde die Verordnung der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien (kurz: GEEV) im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 15.07.2016 in Kraft getreten. 

Hintergrund ist die bereits im EEG 2014 vorgesehene Öffnung des nationalen Fördersystems für Erneuerbare-Energien-Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Höhe von 5 % der jährlich neu zu installierenden Leistung. Die GEEV regelt dazu zunächst im Rahmen eines Pilotverfahrens die grenzüberschreitende Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen, bevor ab 2017 eine anteilige Öffnung für die weiteren Erneuerbare-Energie-Technologien erfolgen soll. Gegenwärtig befindet sich die Bundesregierung für erste grenzüberschreitende PV-Ausschreibungen u.a. in Verhandlungen Luxemburg; mit Dänemark wurde bereits eine geöffnete Ausschreibung vereinbart. 

Novelle des Stromsteuer- und Energiesteuergesetz 

Auch bezüglich des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes sind Änderungen geplant. Es kursiert derzeit bereits ein erster Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22.04.2016, welcher im Wesentlichen die Neustrukturierung der Steuerbefreiungs- und Steuerentlastungstatbestände zum Gegenstand hat. Vorgesehen ist u.a. die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggaskraftstoff, aber auch die Einschränkung der Stromsteuerbefreiungstatbestände für Kleinanlagen sowie auf Basis von Erneuerbaren-Energien betriebenen Anlagen und die Anpassungen des Stromsteuerrechts für den Bereich der Elektromobilität. 

Gern halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.  

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Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
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