Tracking pixel OVG Bautzen hebt Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen auf · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

OVG Bautzen hebt Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen auf

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Mit Urteil vom 01. Juli 2011 (Az.: 1 C 25/08) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen in einem Normenkontrollverfahren wegen eines Ausfertigungsmangels für unwirksam erklärt. Weiterhin äußerte sich der Senat zu den Anforderungen an die regionalplanerische Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.

Das Normenkontrollverfahren bezog sich auf das Kapitel 2.5 „Windenergienutzung“ der Ersten Gesamtfortschreibung 2008. Darin waren acht Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung ausgewiesen. Außerhalb dieser Gebiete war damit die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen im Geltungsbereich der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen gemäß § 8 Absatz 7 Satz 1 Nr. 3 ROG ausgeschlossen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin, welche Windenergieanlagen außerhalb der in der Gesamtfortschreibung festgesetzten Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung errichten will. Mit dem Normenkontrollurteil ist die Gesamtfortschreibung nun mit Wirkung für jedermann unwirksam.

Möglicherweise hat diese Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Planungsregionen und Regionalpläne in Sachsen, beispielsweise den heiß diskutierten Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge. Genauere Informationen werden wir nach Veröffentlichung des vollständigen Urteils in einem nachfolgenden Newsletter zur Verfügung stellen.


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Prof.Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
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