Tracking pixel OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

OVG Schleswig kippt Regionalplanung zur Steuerung der Windenergienutzung

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OVG Schleswig, Urteil v. 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.), Urteilsgründe noch ausstehend

Regionalpläne sind kein Wunschkonzert der Gemeinden, so viel ist nach den Urteilen des OVG Schleswig in insgesamt neun Verfahren klar. Das OVG kippte zwei Regionalpläne und stellt damit das Land Schleswig-Holstein und Gemeinden in Sachen Energiewende vor neue Herausforderungen.

Sachverhalt

Das OVG hatte insgesamt 11 Verfahren vorliegen, welche sich gegen die Regionalpläne für die Planungsräume I und III wendeten. 2009 begann das Land Schleswig-Holstein mit den Vorbereitungen für die Teilfortschreibungen der Regionalpläne, in denen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollten. Im Zuge dieser Vorbereitungen beauftragte das Land die Kreise zur Erstellung von Kreiskonzepten zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung. Bei Erstellung dieser Konzepte wurden, unabhängig von der fachlichen Eignung, nur solche Flächen als Windenergienutzungsflächen ausgewiesen, bei denen die Gemeinden ihr Einverständnis erteilt hatten. Viele Gemeinden lehnten Windenergieflächen in ihrem Gemeindegebiet jedoch ab, weshalb diese Flächen in den Konzepten auch nicht ausgewiesen wurden. Parallel dazu fand eine Flächenausweisung aufgrund fachlicher Kriterien durch die Landesplanungsbehörde statt. Aus diesen beiden Konzepten wurden die Planungsentwürfe erstellt. 2011 wurde das Verfahren zur Teilfortschreibung der Regionalpläne eingeleitet. Im Zuge dessen wurden die Planentwürfe öffentlich ausgelegt. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Entwürfe vom Land nochmals geändert, ohne allerdings danach ein weiteres Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Urteil des OVG Schleswig

Das OVG Schleswig wies in zwei Verfahren die Anträge mangels Antragsbefugnis zurück, im Übrigen waren die Anträge erfolgreich. Zunächst litten die Regionalpläne aufgrund der unterbliebenen zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung an schweren Verfahrensfehlern, die allein schon zu deren Unwirksamkeit führten. Im Übrigen erklärten die Richter die Pläne auch in materieller Hinsicht für unwirksam, weil sie erhebliche Abwägungsmängel aufwiesen. Kritisiert wurden dabei insbesondere die unterschiedlichen Ergebnisse der Kreiskonzepte und des Entwurfs der Landesplanungsbehörde. Die Ausweisungsflächen in den Kreiskonzepten, die die Wünsche der Gemeinde und etwaiger Bürgerbefragungen mitberücksichtigten, deckten sich nur zu 0,22 Prozent mit den Ausweisungsflächen der Landesplanung, welche nach fachlichen Kriterien wie Natur-, Lärm- Sichtschutz aufgestellt waren. Daraus folgerten die Richter, dass bei der Abwägung fachliche Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Die Regionalpläne sind in der Ausweisung von Windenergienutzungsflächen hauptsächlich an den Wünschen der Gemeinde orientiert. Regionalplanung ist jedoch kein Wunschkonzert der Gemeinden. Für die Ablehnung von Windenergieflächen in einem Gebiet braucht es fachliche Gründe, ein bloßer entgegenstehender Wille von Kommunen genügt nicht. Die hier geübte Ausrichtung der Planung am gemeindlichen Willen hatte im Ergebnis dazu geführt, dass viele Eignungsgebiete mit fachlichen Vorbehalten ausgewiesen worden sind, während vorbehaltlos geeignete Flächen aufgrund des kommunalen Widerspruchs gar nicht zur Ausweisung gelangt sind. Überdies fehlt es nach Ansicht des OVG im Rahmen der Tabuzonen, deren Heranziehung für die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte abschnittsweise Planung unerlässlich ist, an einer hinreichenden Differenzierung zwischen harten und weichen Kriterien.

Konsequenzen

Nach Auffassung der Staatsregierung in einer ersten Reaktion auf das Urteil müsse nun eher mit mehr Windenergieanlagen gerechnet werden. Denn jedenfalls bis zu einer Neuregelung der Regionalplanung können die im Außenbereich privilegierten Windenergieanlagen nunmehr unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ohne regionalplanerische Steuerung errichtet werden.   

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