Photovoltaik – Denkmalschutz blockiert Photovoltaik und die Energiewende
« NewsübersichtAuch das OVG Sachsen-Anhalt räumte nun dem Denkmalschutz den Vorrang vor Photovoltaik, konkret einer Solaranlage auf Dach, ein. Ein ernsthaftes Problem!
Im Rahmen bauordnungsrechtlicher Verfahren hat der Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) bislang gegenüber dem Denkmalschutz keinen Vorrang. Oftmals scheitert daher die Realisierung einer Solaranlage (auf Dach). So auch im neusten Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 10.06.2022 (2 L 21/20).
Der Hintergrund: PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Dach
Der klagende Eigentümer eines im geschützten Denkmalbereich gelegenen Wohnhauses, das eine für die Magdeburger Börde typische „Linkskremperdeckung“ aufweist, wendete sich gegen die Genehmigungsversagung einer 60 m² großen Solaranlage auf seinem Dach.
Die Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos. Der Eigentümer darf die PV-Anlage nicht installieren. Der entscheidende Grund für die Ablehnung war, dass die Solaranlage die historische Dacheindeckung verdecke und damit die Denkmalqualität des gesamten geschützten Bereiches erheblich beeinträchtigt werden würde.
Klimaschutz, Energiekrise und der Ausbau erneuerbarer Energien liegen zwar im öffentlichen Interesse, würden dem OVG zufolge in diesem Fall jedoch nicht den Eingriff in die unveränderte Erhaltung des Denkmals rechtfertigen. Das OVG betonte ausdrücklich, dass die Versorgung mit Erneuerbaren Energien nicht von einer einzelnen PV-Anlage (auf Dach) abhängig sei und entschied sich damit bewusst gegen den Ausbau Erneuerbarer Energien und Photovoltaik, dafür aber pro Denkmalschutz – gängige Praxis in der obergerichtlichen Rechtsprechung.
OVG verkennt Bedeutung jeder einzelnen PV-Anlage
Das Urteil des OVG kann als Beweis dafür herangezogen werden, wie sehr Belange, die in der Öffentlichkeit noch nicht als Hemmnisse für Photovoltaik identifiziert wurden, den Ausbau von Solaranlagen blockieren. Doch die Fälle in der Praxis, in der gerade PV-Anlagen auf Dach verhindert werden, häufen sich. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 24.03.2021, u.a. 1 BvR 2656/18) mit seinen Klimabeschlüssen aufgezeigt, mit welcher Argumentation die Energiewende gegen andere durchaus schutzwürdige Belange durchgesetzt werden kann.
Angesichts steigender Energiepreise infolge des Russland-Ukraine-Kriegs sollte die Bedeutung einer stabilen und unabhängigen Energieversorgung – auch durch private Photovoltaikanlagen – für alle erkennbar sein. Primäres Ziel muss sein, unabhängiger von Energieimporten zu werden. Kleine Beiträge zur Realisierung dieses Ziels, wenn auch nur durch den Zubau einer einzigen Solaranlage (auf Dach), sind darum nicht als irrelevant zu betrachten, sondern ein notwendiger Schritt zur nachhaltigen und dezentralen gesellschaftlichen Energieversorgung. Das OVG Koblenz hat dies zumindest für den Ausbau von Windenergie bereits erkannt (OVG Koblenz, Beschluss vom 09.02.2021 (1 B 11505/20). Schade, dass das OVG Sachsen-Anhalt nicht dort im Sinne der Photovoltaik abgeschrieben hat.
Spätestens unter Berücksichtigung des Beschlusses des BVerfG vom 23.03.2022 (1 BvR 1187/17) wird das Argument des OVG Sachsen-Anhalt, dass eine einzelne PV-Anlage nichts ändern könne, verfassungsrechtlich fraglich. Denn das BVerfG hat klargestellt, dass bei Abwägung gegenläufiger Interessen den Erneuerbaren Energien nicht entgegengehalten werden kann, dass die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen für sich genommen geringfügig sind. Mit dem Judikat des BVerfG befasst sich das OVG Sachsen-Anhalt leider nicht.
Für den Ausbau von Photovoltaik: Vorrang von EE muss in die Gesetze
Daher sind an dieser Stelle – mindestens – die Landesgesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Erforderlich ist die Aufnahme eines Grundsatzes, dass Erneuerbarer Energien dem Denkmalschutz nicht entgegenstehen. Erfreulich, dass zumindest in Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg momentan an Neuerungen gearbeitet wird.
Denn nur so kann auch bei denkmalgeschützten Gebäuden ein wichtiger Beitrag für Klimaschutz und die Energiewende geleistet werden. Ansonsten droht im Hinblick auf energetische Sanierungsmaßnahmen, die oftmals allein durch Photovoltaik auf Dach sinnvoll sind, ein fataler Stillstand.