Regionalplanentwurf Lausitz-Spreewald und raumordnungsrechtliche Untersagungsverfügungen rechtswidrig
« NewsübersichtDas Verwaltungsgericht Cottbus hat mit Urteil vom 05.03.2015 inzident entschieden, dass der Regionalplanentwurf Lausitz-Spreewald offensichtlich rechtswidrig ist. Nach Auffassung des Gerichts ergebe sich die Rechtswidrigkeit des Regionalplanentwurfs schon aus der Tatsache, dass dieser aus dem rechtswidrigen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg entwickelt worden ist. Das Verwaltungsgericht Cottbus schloss sich damit der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg an, welches im vergangenen Jahr die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg wegen Verstoß gegen Art. 80 Satz 3 der Landesverfassung festgestellt hatte. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Regionalplanes ergebe sich weiterhin insbesondere aus der ungeprüften Übernahme des Freiraumverbundes als hartes Tabukriterium.
Mit dieser Entscheidung ist zwar der Regionalplanentwurf Lausitz-Spreewald nicht einfach aus der Welt, jedoch kann dieser Entwurf nicht als Grundlage und Rechtfertigung von raumordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung gem. § 14 Abs. 2 ROG herangezogen werden, wie es die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 2013 getan hatte. Diese hatte dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mittels raumordnungsrechtlicher Verfügung untersagt, zwei Windparks zu genehmigen, da diese dem Regionalplanentwurf „Windenergienutzung“ Lausitz-Spreewald widersprächen. Hiergegen hatte sich die vom Verwaltungsgericht zu entscheidende Klage gerichtet. Auf Grund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Regionalplanentwurfes musste das Verwaltungsgericht Cottbus jedoch zwangsläufig auch jene angegriffenen raumordnungsrechtlichen Untersagungsverfügungen der gemeinsamen Landesplanungsabteilung für rechtswidrig erachten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf die Regionalplanung Lausitz-Spreewald und die Regionalplanung in Brandenburg insgesamt auswirken wird. In den Planungsregionen Oberland-Spree und Uckermarck-Barnim werden die Regionalpläne derzeit ebenfalls auf Grundlage des – rechtswidrigen – Landesentwicklungsplans fortgeschrieben. Angesichts der Entscheidung des Verwaltungsgericht Cottbus erscheint es keinesfalls ausgeschlossen, dass in all diesen Planungsregionen die Aufstellungsverfahren neu aufgerollt werden müssen.
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