Schöner Schnappschuss auf der Jahrestagung des Forum Contracting
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Vielen Dank an die Kollegen Wolfdieter v. Hesler, Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer und Dr. Andreas Klemm
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz macht genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Ab 01.01.2025 können hiervon sämtliche Nichtwohngebäude betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein.
Das Polarlicht, auch als Aurora bekannt, zählt zu den beeindruckendsten Naturphänomenen, die unser Planet zu bieten hat.
OVG Berlin-Brandenburg: Keine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn. Wirkungskraft von § 2 EEG auch im Bundesfernstraßengesetz.