Schritt für Schritt: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
« NewsübersichtMit der Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) im Sommer letzten Jahres wurde bereits der Grundstein für eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte gelegt (wir berichteten mit Newsletter vom 20.07.2017). Die im Zuge dessen in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Verordnungsermächtigung soll nunmehr mit Leben erfüllt werden. Am Mittwoch, dem 23.04.2018, beschloss das Bundekabinett eine „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“.
Der kontinuierlich wachsende Anteil von Strom aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energieträgern erfordert zunehmend Maßnahmen des Einspeisemanagements und der Netzentlastung sowie den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Kosten dafür schlagen sich in den Übertragungsnetzentgelten nieder. Die Höhe der Übertragungsnetzentgelte variiert dabei in nicht unerheblichem Maße zwischen den vier Übertragungsnetzgebeiten. Da die Energiewende jedoch als gesamtdeutsche Aufgabe zu verstehen ist, darf sie nicht zulasten einzelner Regionen gehen. Der Gesetzgeber hat das daraus resultierende Bedürfnis erkannt, die Netzkosten bundesweit umzulegen.
Die Verordnung sieht daher ab dem 01.01.2019 eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vor. Die Vereinheitlichung soll sich in fünf Schritten von jährlich jeweils 20 Prozent vollziehen und folglich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschlossen sein, sodass ab diesem Zeitpunkt die Übertragungsnetzentgelte in vollem Umfang bundesweit einheitlich festgelegt werden. Davon unberührt bleiben die im Wege der Anreizregulierung zu ermittelnden Erlösobergrenzen, d.h. die Übertragungsnetzbetreiber werden auch weiterhin separat reguliert. Lediglich die sich daraus für die Netzentgelte ergebenden Mehr- oder Mindererlöse sollen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen werden. Die Verordnung umfasst entsprechende Regelungen bezüglich der Ermittlung und Abwicklung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sollten keine zeitlichen Verzögerungen eintreten, könnte sie noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.