Schutzbereichsanordnung – Unsinn bleibt Unsinn
« Newsübersicht„Dummes Zeug ist dummes Zeug“ – hätte Helmut Schmidt zu der Verkleinerung der unverhältnismäßigen Schutzbereichsanordnung gesagt. Jedoch wird zunehmend der Eindruck erweckt, dass die Windenergiebranche insbesondere bei Einwendungen von Bundeswehr und Luftverkehr immer wieder nachweisen muss, dass die Erde keine Scheibe ist.
Wie bereits berichtet setzt sich das Verwaltungsgericht Koblenz aktuell mit mehreren Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Schutzbereichsanordnung in der Umgebung von Idar-Oberstein auseinander. Mit Anordnung vom 01.02.2019 ordnete das Bundesministerium der Verteidigung ein Gebiet in der Verbandsgemeinde Herrstein, in der Gemeinde Idar-Oberstein, in der Verbandsgemeinde Baumholder und in der Verbandsgemeinde Birkenfeld, sämtlich in Rheinland-Pfalz gelegen, gemäß §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentümern für die militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) einen Schutzbereich von 8.000 m für die Verteidigungsanlage Idar-Oberstein LINK 16. Nun lenkte die Bundeswehr jedoch zumindest teilweise ein und verkleinerte diesen auf 1.000 m.
In dem durch unser Haus betreuten Verfahren erging ein Gutachten des Fraunhofer-Institut für integrierte Schaltungen in welchem die Signaldämpfung durch WEA untersucht wurde. Dies kommt zu dem Ergebnis, dass für den Link-16-Frequenzbereich die Dämpfungswerte für Entfernungen zwischen Sender und Empfänger von 500 m bis 1.000 m sich zum Großteil in einem Bereich von lediglich 1 dB bis 3 dB befinden. Bei einer größeren Entfernung sei zudem zu erwarten, dass die Signaldämpfung durch die WEA vernachlässigbar klein wird, da die erste Fresnel-Zone ebenfalls größer wird und die Windenergieanlage anteilig einen kleineren Bereich der Zone abschattet. Für den Frequenzbereich des taktischen Funk liegen aufgrund der größeren Wellenlänge (und daher größeren Fresnel-Zone) die Dämpfungswerte sogar bereits für kleinere Entfernungen meist unter 1 dB.
Schon vor zwei Jahren konnte man bei einer Studie feststellen, dass Link 16 faktisch nicht durch den Betrieb von Windenergieanlagen gestört wird – eine Schutzbereichsanordnung war folglich unnötig. Dass das jetzt wieder nötig war ist zwar bedauerlich, ausdrücklich ist aber positiv hervorzuheben, dass die Bundeswehr zu ihrer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Windkraftanlagen und Belangen der Bundeswehr zurückzukehren scheint. Wie so oft gilt jedoch: beim „Unsinn“ Drehfunkfeuer, der Platzrunde, Meldepunkten und und und … sind BAF, DFS und viele Landesluftfahrtbehörden davon noch weit entfernt.