Solar schlägt Wind
« NewsübersichtBundesnetzagentur gibt Ergebnisse der ersten Gemeinsamen Ausschreibung für Wind und PV bekannt
Entgegen erster Erwartungen setzten Solaranlagen sich in der ersten technologieübergreifenden Ausschreibung gegen Windenergieanlagen durch. Wie die Bundesnetzagentur jetzt auf ihrer Internetseite bekannt gab, ging das gesamte Ausschreibungsvolumen von 200 MW in der ersten Gemeinsamen Ausschreibung vollständig an Solaranlagen. Acht der insgesamt 32 erteilten Zuschläge entfallen dabei auf Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten; davon wiederum fünf Zuschläge im Umfang von insgesamt 31 MW auf Standorte in Bayern und drei Zuschläge mit einem Umfang von 17 MW auf Standorte in Baden-Württemberg.
Die erteilten Zuschläge reichen von 3,96 ct/kWh bis 5,76 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,67 ct/kWh.
Bei diesen Gebotspreisen konnten Windenergieanlagen nicht mithalten. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert für Windenergieanlagen an Land belief sich in der letzten reinen Windausschreibung zwar auch nur auf 4,73 ct/kWh. Allerdings findet – anders als in der regulären Ausschreibung – im Rahmen der Gemeinsamen Ausschreibung das Referenzertragsmodell keine Anwendung, sodass Ertragsnachteile an windschwächeren Standorten nicht ausgeglichen werden. Insofern konnten sich Solaranlagen im direkten Wettbewerb als die kostengünstigere Technologie durchsetzen.
Ein Gebot für Windenergieanlagen, dessen Gebotswert an sich im Bereich der Zuschlagswerte lag, fiel nach Angaben der Bundesnetzagentur letztlich aufgrund der Verteilnetzkomponente heraus. Diese sorgt dafür, dass Gebote für Standorte in Gebieten, in denen bereits zahlreiche Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet sind, mit einem Gebotsaufschlag belegt werden, um so die Zuschlagschancen zu verringern. Dadurch soll der Verteilnetzausbaubedarf im Ausschreibungsverfahren Berücksichtigung finden.
Im Übrigen mussten lediglich drei Gebote wegen Formfehlern vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Eingegangen waren 54 Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 395 MW, davon 18 Gebote für Windenergieanlagen und 36 Gebote für Solaranlagen. Für die nicht bezuschlagten Bieter besteht die Möglichkeit, an der nächsten jeweils technologiespezifischen Ausschreibung teilzunehmen.
Insofern besteht auch für potentielle Windenergieanlagenbetreiber kein Grund zu verzagen. Bei den Gemeinsamen Ausschreibungen handelt es sich zunächst lediglich um ein Pilotverfahren, in dem technologieübergreifende Ausschreibungen in zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr im Zeitraum von 2018 bis 2020 zunächst erprobt und deren Wirkung evaluiert werden sollen. Die Gemeinsame Ausschreibung basiert auf einem zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 geschlossenen Kompromiss. Daneben werden aber auch weiterhin jeweils technologiespezifische Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ebenso wie für Solaranlagen durchgeführt.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Nächster Ausschreibungstermin ausschließlich für Windenergieanlagen an Land ist der 01.05.2018. Da es sich dabei um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Abgabefrist für die Gebote auf Mittwoch, den 02.05.2018. Ausgeschrieben ist ein Volumen von insgesamt 670.161 kW, davon können bis zu 231.963 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Der Höchstwert beträgt 6,30 ct/kWh. Bürgerenergiegesellschaften sollten beachten, dass – wie schon in der Vorrunde – ausschließliche Gebote für bereits immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen zugelassen sind. Im Übrigen gelten die bereits bekannten Ausschreibungsbedingungen, insbesondere findet auch das einstufige Referenzertragsmodell Anwendung.
Ausschreibung für Solaranlagen
Für Solaranlagen können bis zum Gebotstermin am 01.06.2017 Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Termin ein Ausschreibungsvolumen von 182.479 kW bekannt gegeben. Der Höchstwert liegt bei 8,84 ct/kWh. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen können für Standorte in Baden-Württemberg noch im Umfang von ca. 79 MW bezuschlagt werden; für Standorte in Bayern können noch bis zu 15 Zuschläge erteilt werden.
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