Teure Kabelgestattungsverträge II - LG Köln ist rechtskräftig
« NewsübersichtNach fast zweijähriger Dauer – wir hatten hier bereits berichtet („Teure Kabelgestattungsverträge – kennt die Gier mancher Gemeinden noch Grenzen?“) – hat das Landgericht Köln zur Höhe des Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen im Zusammenhang mit der Verlegung einer Kabeltrasse zum Anschluss eines Windparks entschieden. Die von der Beklagten eingelegte Berufung wurde nun zurückgenommen – das Urteil ist somit rechtskräftig.
Die von uns vertretene Klägerin begehrte die Inanspruchnahme gemeindlicher Flächen, um ihren Windpark kabelseitig anschließen zu können. Hinsichtlich des Nutzungsentgeltes gingen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander – die Beklagte begehrte für die circa 5,5 km lange Trasse ein jährlich zu zahlendes Nutzungsentgelt von 1,60 €, sodass die Klägerin auf Grund der 20-jährigen Laufzeit des Vertrages letztlich einen Betrag von rund 170.000,00 € hätte aufbringen müssen. Die Klägerin war bereit, einen einmaligen Betrag zu zahlen, der sich am Bodenrichtwert für die betroffenen Flächen orientierte. Die Parteien schlossen einen Gestattungsvertrag, der es der Klägerin ermöglichte, die Höhe des streitigen Nutzungsentgeltes durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Das Landgericht Köln hat die im Verfahren zu beantwortende Frage der Angemessenheit des Nutzungsentgeltes mit der Frage nach der Wertminderung der in Anspruch genommenen Flächen gleichgestellt und ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Wenngleich im Verfahren heftig über die die Wertminderung bestimmenden Faktoren gestritten wurde, lag der Anspruch der Gemeinde erheblich unter ihren Vorstellungen, so dass die von uns vertretene Klägerin nur einen Bruchteil des ursprünglich geforderten Nutzungsentgeltes zahlen musste.
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