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Umgang mit personenbezogenen Daten in der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen

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In einer Stellungnahme vom 18.12.2024 (Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models Adopted on 17 December 2024, https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-12/edpb_opinion_202428_ai-models_en.pdf) hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen vorgelegt. 


Bereits im Vorfeld hatte bspw. der Digitalverband Bitkom vor einer möglichen Überregulierung gewarnt, welche die Innovationskraft Europas gefährden könnte. Ein zentraler Streitpunkt ist die Einschränkung des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im KI-Training. Bitkom sieht darin ein Hemmnis, da alternative Wege wie Anonymisierung oder Einwilligungen mit erheblichen technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden sind.


In seiner Stellungnahme thematisiert der EDSA nun die Anforderungen an Anonymität, die Anwendung des berechtigten Interesses und den Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten. Anonymität sei nur dann gegeben, wenn die Rückführung auf Einzelpersonen praktisch ausgeschlossen ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung des berechtigten Interesses als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Nutzung des berechtigten Interesses setzt laut EDSA einen dreistufigen Test voraus, welcher die Erforderlichkeit der Verarbeitung, eine Interessenabwägung und die Erwartbarkeit der Verarbeitung für die betroffenen Personen umfasst. 

 

Die Stellungnahme des EDSA zu KI-Modellen zeigt die Probleme, Datenschutz nicht als Innovationshindernis, sondern als Bestandteil der KI-Entwicklung zu betrachten.