Unwirksamkeit eines an einen Regionalplan angepassten Flächennutzungsplan
« NewsübersichtDas OVG Magdeburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Flächennutzungsplan unwirksam ist, wenn dieser die Vorranggebiete eines Regionalplanes übernommen hat und dieser Regionalplan gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Im Falle einer solchen Übernahme „infiziert“ dieser Fehler den Flächennutzungsplan.
Damit vertritt das OVG Magdeburg eine diametral andere Auffassung als noch das OVG Berlin-Brandenburg, welches im Jahr 2009 vielmehr argumentierte, ein kommunaler Planungsträger sei verpflichtet, sich an den in der Regionalplanung betroffenen Festlegungen zu orientieren.
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