Tracking pixel Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf

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Probleme Windenergie und Luftverkehr lösbar
Stichworte: Luftverkehr, Radar, Funkfeuer, An/Abflugverfahren; Sichtflugregeln

Nach einer mehrstündigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Aachen das Thema Windenergie und Luftverkehr erneut entscheidend vorwärts gebracht und dementsprechend zu Gunsten der Windenergie entschieden.

Die Bundeswehr hatte eine immissionsschutzrechtliche Voranfrage für zwei Windenergieanlagen nach § 18a) LuftVG negativ verbeschieden, da das Radar und damit der Flugbetrieb - Radarführungsverfahren - gestört werden könnten.

Unter Rückgriff auf Sinn und Zweck der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der LuftVO, gleichsam die Straßenverkehrsordnung der Luft, differenzierte das Verwaltungsgericht Aachen wie schon in früheren Entscheidungen und ebenso wie das Verwaltungsgericht Hannover und das Verwaltungsgericht Minden dahingehend, dass differenziert werden müsste: zum einen sei zunächst eine Störung einer Flugsicherungsanlage festzustellen. Sie allein reiche hingegen nicht aus, um eine Zustimmung zu versagen.

Für die Versagung der Zustimmung müsse nämlich zusätzlich nachgewiesen werden, exakt für welches flugbetriebliche Verfahren welche konkrete Gefahr entsteht.

Stellt man sicher, daß diese zweite flugbetriebliche Ebene, also der Vortrag des WKA Betreibers, juristisch und flugbetrieblich aus Sicht des Cockpits heraus geleistet wird, gehen die Verfahren oft zu Lasten der Behörden und zu Gunsten der Erneuerbaren Energien aus.

Besonders erfreulich ist dies vor dem Hintergrund, dass nunmehr auch die DFS (Funkfeuer, VOR, An-/Abflugverfahren, Sichtflugverfahren) und auch der DWD (Wetterradar), die bislang undifferenziert lediglich eine potentielle Störung behaupten, um die Erneuerbaren Energien nachhaltig zu behindern mit dieser simplen Strategie allein kaum mehr durchkommen dürften.

Die Gründe der Entscheidung liegen noch nicht vor. Detaillierte Ausführungen folgen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof.Dr. Martin Maslaton, Luftverkehrsrecht (MEP; IR; HPA; JAR),
Tel.: 0341/149500, e-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de