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Wind an Land: Ausschreibungsvolumen erstmals nicht ausgeschöpft

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Die Bundesnetzagentur gab am 17.05.2018 die für den Gebotstermin 01.05.2018 an Windenergieanlagen an Land erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekannt. An der Ausschreibungsrunde durften sich ausschließlich Bieter mit einem bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Projekt beteiligen. 

Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt rund 670 MW. Bei der Bundesnetzagentur letztlich eingegangen sind jedoch lediglich 111 Gebote mit einem Gesamtumfang von 604 MW. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land erstmals nicht vollständig ausgeschöpft. Der Trend einer sinkenden Beteiligung setzt sich damit fort. Es wird Aufgabe der zuständigen Stellen sein, die Ursachen zu eruieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen; ist doch offenkundig hinreichend Kapazität im Markt vorhanden. Die Bundesnetzagentur hatte bis zum Stichtag 11.04.2018 Genehmigungen im Umfang von 1.384 MW registriert, die sich an dieser Ausschreibung hätten beteiligen können.

Die teilnehmenden Bieter dürfte es hingegen gefreut haben, schließlich erhielten alle Gebote einen Zuschlag. Ausweislich der Bekanntmachung der Bundesnetzagentur musste kein einziges Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Die Zuschlagswerte reichten von 4,65 ct/kWh bis 6,28 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,73 ct/kWh und damit genau 1,00 ct/kWh höher als in der Vorrunde (Gebotstermin: 01.02.2018).

Von den 111 erteilten Zuschlägen gingen 15 Zuschläge im Umfang von 113 MW an Bürgerenergiegesellschaften. Für diese bestimmt sich der Zuschlagswert nach dem Einheitspreisverfahren, also dem höchsten noch bezuschlagten Gebot mit einem Gebotswert von 6,28 ct/kW.

Das Netzausbaugebiet blieb auch in dieser Ausschreibung für die Zuschlagsentscheidung ohne Bedeutung.