Tracking pixel Windenergie - Schleswig-Holstein setzt neuen Standard für Antikollisionssysteme · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Windenergie - Schleswig-Holstein setzt neuen Standard für Antikollisionssysteme

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Der veröffentlichte Prüfrahmen für die Zulassung von Anti-Kollisionssystemen schafft Möglichkeit zu Harmonisierung von Windenergie und Artenschutz – Wann ziehen Sachsen und andere Bundesländer nach?

Von MASLATON-Rechtsanwalt Moritz Müller erschienen am 26. August 2024 als Original-Pressemeldung auf der Seite des LEE Sachsen e.V.

Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des bundesweit ersten “Prüfrahmens für Antikollisionssysteme“ an Windenergieanlagen (WEA) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Harmonisierung von Artenschutz und Energieerzeugung unternommen. Diese nun landesweit gültigen Mindestanforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Antikollisionssysteme zum Anhalten der Windenergieanlagen bei Vogelanflug erlaubt es Betreibern, innovative Technologien zur Kollisionsvermeidung effizient zu erproben und bei positivem Nachweis in den Regelbetrieb zu integrieren. Daneben enthält der Prüfrahmen auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase.

Antikollisionssysteme: Technologische Innovationen zur Kollisionsvermeidung

Antikollisionssysteme (AKS) sind Systeme, die in der Lage sind am WEA-Standort bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, in Echtzeit automatisch zu erkennen und beim Eintritt des Vogels in den Reaktionsbereich den Betrieb der jeweiligen WEA abzuregeln. Diese nutzen Künstliche Intelligenz und andere Technologien wie Radarsysteme, Kameras und Sensoren und reduzieren durch die intelligente Steuerung das Risiko für die Tierwelt erheblich und ermöglicht gleichzeitig eine maximale Ausnutzung der Anlagenkapazität.

Der Prüfrahmen ASK: Die Vollzugshilfe für Schleswig-Holstein und auch bald bundesweit?

Die AKS wurden im 2022 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG) als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für Brutvögel aufgenommen, jedoch fehlte es bislang klaren Vollzugshilfen und Verfahrensanweisungen, welche die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu AKS für die Genehmigungspraxis aufbereiteten. In Schleswig-Holstein wird das Landesamt für Umwelt nun den Prüfrahmen AKS als Vollzugshilfe in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land anwenden. Damit auf Basis des veröffentlichten Prüfrahmens auch außerhalb von Schleswig-Holstein Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme bei der Zulassung festgelegt werden können, wurde der Prüfrahmen auch als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und auf der Webseite des Ministeriums allen Interessierten zur Anwendung zur Verfügung gestellt.

Potenzial für eine optimierten Anlagenbetrieb und Erleichterungen im Genehmigungsprozess

Die Einführung eines solchen Prüfrahmens kann dazu beitragen, Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und die Nutzung der bislang wenig genutzten ASK effizienter zu gestalten. Die Schaffung eines klaren Prüfrahmens, bietet die Grundlage für flexiblere Betriebszeiten, die auf den tatsächlichen Bedarf und das Kollisionsrisiko abgestimmt sind und steigert auch die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen ohne den Schutz der Vögel außer Acht zu lassen.

Für Projektierer, Betreiber von Windenergieanlagen und Hersteller von Antikollisionssystemen bietet der neue Prüfrahmen die Möglichkeit, diese Technologien gezielt zur Optimierung der Anlagenverfügbarkeit und Energieproduktion einzusetzen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen ermöglicht es, die bisherigen starren und pauschalen Abschaltzeiten, die oft in Nebenbestimmungen festgelegt sind, signifikant zu reduzieren. Dies würde nicht nur zu einer effizienteren Nutzung des Potenzials jeder einzelnen Windenergieanlage führen, sondern leistet gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Artenschutz.

Ein Appell an Sachsen: Chancen nutzen und Innovationskraft stärken

Der Prüfrahmen, der sowohl von der Energiewirtschaft als auch von Naturschutzverbänden erarbeitet wurde, sollte bundesweit als Vorbild für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen gesehen werden. Alle anderen Bundesländer, insbesondere auch unser sächsischer Gesetzgeber, sind aufgerufen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und entweder den vorliegenden oder einen eigenen Prüfrahmen für Anti-Kollisionssysteme zu etablieren. Dies würde nicht nur den Artenschutz stärken, sondern auch gerade den Ausbau der Windenergie nachhaltig fördern, indem die Betriebszeiten der Anlagen optimiert und die vielfältigen Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten minimiert werden.

Von MASLATON-Rechtsanwalt Moritz Müller erschienen am 26. August 2024 als Original-Pressemeldung auf der Seite des LEE Sachsen e.V.


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