Tracking pixel Windprojekte erfordern Puste · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Windprojekte erfordern Puste

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Auf einem Forum des Bauernverbandes informierten sich Landwirte über Windkraftanlagen als zweites Standbein für Agrarbetriebe. 

Windenergieprojekte rechnen sich. Und Landwirte verfügen dabei sogar über einen besonderen Trumpf - den Grund und Boden als mögliche Standorte für Windräder. Allerdings benötigen nicht nur die Flügel der geplanten Anlagen sondern auch die potentiellen Windmüller ausreichend Puste, um den Cashflow in Gang zu setzen. So könnte das Fazit des Forums lauten, zu dem der Sächsische Landesbauernverband (SLB) im Januar nach Triebischtal-Groitzsch eingeladen hatte. Etwa 150 Landwirte informierten sich hier über Windkraftanlagen als eine Möglichkeit, um Preisschwankungen bei Saatgut, Düngemitteln, Feldfrüchten, Milch oder Schlachtprodukten auszugleichen und sich ein stabiles weiteres Standbein zu schaffen.

In Deutschland drehen sich nach jüngsten Erhebungen des Bundesverbandes Windenergie etwa 22.700 Windräder mit einer Gesamtleistung von über 30.000 MW. Dies entspricht 10 Prozent des gesamten Nettostromverbrauchs. Zwischen den einzelnen Ländern liegen allerdings Welten. So kommt beim Spitzenreiter Sachsen-Anhalt bereits fast die Hälfte (48,1 %) des Stroms aus Windenergieanlagen. Es folgen Brandenburg mit 47,7 %, Schleswig-Holstein mit 46,5 % und fast gleichauf Mecklenburg-Vorpommern (46,1 %). Dagegen beträgt der Windstromanteil in Baden-Württemberg nicht einmal ein Prozent. Das Ländle trägt damit bei den Flächenländern die rote Laterne. Niedersachsen liegt mit 25 % Windenergie am Stromverbrauch immerhin noch über dem Bundesdurchschnitt.

„Sachsen hat mit einem Anteil von gerademal 8 Prozent also durchaus noch Nachholbedarf“, meint SLB-Präsident Wolfgang Vogel. Viele Landwirte scheuten jedoch den hohen finanziellen Aufwand für die Errichtung von Windkraftanlagen. Auch der Flächenverlust spiele eine Rolle. „Gemessen am energetischen Ertrag haben Windanlagen allerdings den geringsten Flächenverbrauch“, konstatiert Vogel. Windenergie sei also bereits Naturschutz. Auf flächige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte daher in diesem Fall verzichtet werden.

Auf Konflikte einstellen und Lösungen suchen

Den Grund dafür, dass einige Bundesländer bei der Windenergieerzeugung hinterher hinken, sieht Prof. Dr. Martin Maslaton vom Bundesverband Windenergie vor allem in einer restriktiven Flächenzuweisung und oft unnötig hohen administrativen Hürden. Dennoch machte der Referent den anwesenden Landwirten Mut, Windenergieprojekte anzugehen. Dabei sollten sie nicht nur auf das EEG setzen, sondern sich als Kraftwerksbetreiber verstehen, die mit Strom am Markt agieren wie sie es mit landwirtschaftlichen Produkten seit je her gewohnt sind. Fast immer sei die Planung und Errichtung von Windrädern mit Konflikten verbunden. Darauf müsse man sich einstellen. Aber es finde sich meist ein Weg - nicht mit dem Kopf durch die Wand aber selbstbewusst und fordernd gegenüber Behörden, notfalls mit juristischen Mitteln, wenn zum Beispiel eine Verschleppung des Genehmigungsverfahrens droht.

In seinem Vortrag und der anschließenden Diskussion gab der Verwaltungsrechtler dazu Empfehlungen und Beispiele. Etwa zur so genannten mitgezogenen Privilegierung von Windkraftanlagen, wenn mehr als 50 % des erzeugten Stromes physisch oder bilanziell selbst verbraucht werden (Hofanlage). Sie gilt auch für Nebenerwerbsbetriebe. Für die Genehmigungsphase empfiehlt der Fachanwalt ein förmliches Verfahren. Die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit sei eine Chance, wenn man die Sache richtig angeht. Biete sich hier doch Gelegenheit das Projekt darzustellen, Bedenken rechtzeitig entgegen zu wirken sowie den Nutzen für Dritte zu verdeutlichen und sie so mit ins Boot zu holen. Außerdem bringe das förmliche Verfahren höhere Rechtssicherheit, denn die so erteilten Genehmigungen sind kaum anfechtbar (Materielle Präklusion). Demgegenüber könnten Dritte gegen Genehmigung aus einem vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gerichtlich vorgehen. Nicht selten würden Richter aus Vorsicht die erteilte Genehmigung dann außer Vollzug setzen. „Ab dann läuft die Zeit gegen Sie“, so der Referent.

Gründlich abzuwägen sei auch die Rechtsform bei Beteiligungen. Das Prozedere in Kapitalgesellschaften mit ihren klaren Mehrheitsentscheidungen ist vielen bereits vertraut. Hier sei der Gesellschaftervertrag ganz entscheidend. Mit Energiegenossenschaften wiederum ließen sich Anteile breit streuen, vor allem wenn die Kommune mit dabei ist und ggf. auch noch der örtliche Energieversorger. Kehrseite: Da alle Beteiligten gleiches Stimmrecht haben, können bei gegenläufigen Interessen große Probleme entstehen. Das zeige die Praxis. Deshalb sollten sich die Beteiligten vorher überlegen, wie im Streitfall zu verfahren ist.

Interesse fanden bei den Landwirten darüber hinaus die vorgestellten Modelle von Nutzungsentgeltvereinbarungen. „Derzeit kursieren da viele verschiedene Modelle, was Grundstückseigentümern die Vergleichbarkeit erschwert“, sagt Maslaton. Die Höhe der Nutzungsentgelte entwickele sich tendenziell nach oben, wobei Planer im „Kampf“ um Grundstücke an die Grenzen der Projektwirtschaftlichkeit und gelegentlich auch darüber hinausgingen. Sein Tipp: „Ein Windrad erstmal allein auf eigener Scholle versuchen“.

Bürgerbeteiligung als Erfolgsmodell

Generell sind Windkraftprojekte relativ langwierig und teuer. Angefangen von der Grundstückssicherung über Bauplanung, Genehmigungsverfahren, Finanzierung bis zum Bau und Betrieb der Anlage. Wie ein Projektentwickler zum Gelingen solcher Vorhaben beitragen kann, erläuterte Thomas Scholz, Planungschef bei der Boreas Energie GmbH. Das Dresdner Unternehmen errichtete bisher 346 Windenergieanlagen und ist über Beteiligungen auch selbst Kraftwerksbetreiber.

Die verschiedenen Aspekte und Standards bei der Finanzierung von Windenergieanlagen beleuchtete Matthias Reineke, Fachbereichsleiter Umwelttechnik bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB). Dabei verwies er auf Förderprogramme, die eine 100-prozentige Bereitstellung der förderfähigen Investitionskosten ermöglichen. Gegenwärtig liegen die Kosten von Windenergieprojekten bei 1,6 bis 1,7 Mio. Euro pro MW. Richtwerte für die Bank sind der Windenergieertrag basierend auf zwei unabhängigen Gutachten, Pacht (5 bis 6 % der Stromvergütung), Kosten für die technische und kaufmännische Betriebsführung (3 - 5 %), Anlagenwartung (12 - 15 %) sowie Reserven für längere Windflauten.

An Beispielrechnungen legte der DKB-Finanzexperte dar, dass sich mit Windenergieanlagen, trotz möglicher Ertragsschwankungen bei der Windernte, gut und stabil Geld verdienen lässt. Zunehmend Nachfrage fänden daher verschiedene Modelle der Bürgerbeteiligung. Auch die Kommune profitiere über die Gewerbesteuer und Aufträge an regionale Wartungsunternehmen. Vielerorts sei das finanzielle Engagement der Bürger und die Chance am Gewinn zu partizipieren mittlerweile schlechthin eine Voraussetzung für die erfolgreiche Projektumsetzung, schon wegen der damit verbundenen höheren Akzeptanz.

Beispiele dafür nannte Dr. Wolfgang Daniels, Präsident der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien VEE Sachsen. So beteiligt sich in der sächsischen Gemeinde Zschadraß eine Stiftung unter Vorsitz des Bürgermeisters mit 100.000 Euro an einer 2 MW-Windkraftanlage, die nur etwa 600 Meter entfernt von Wohnhäusern steht. Ziel ist es, mit dem Erlös die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung zu senken. Im Windpark Asseln betreiben 53 Bürger aus Lichtenau (Nordrhein-Westfalen) 17 Windräder. Den erzeugten Strom können die Haushalte in den nahen Ortschaften mit zehnjähriger Garantie zu einem Preis beziehen, der 5 % unter dem Standardtarif des örtlichen Energieversorgers liegt. Im brandenburgischen Schipkau möchte ein Windparkinvestor den Strompreis für die Einwohner sogar über 20 Jahre auf 30 Prozent des aktuellen Tarifs einfrieren.

Wolfgang Rudolph