Erster Referentenentwurf für KWK-Ausschreibungsverordnung
Mit der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG), welche zum 01.01.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber den Weg bereitet, um auch die KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem umzustellen (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 16.12.2016). Zwar soll die Förderung auch weiterhin in Form eines festen Zuschlags für eine gesetzlich vorbestimmte Dauer gewährt, jedoch deren Höhe wettbewerblich durch Ausschreibung ermittelt werden. Ziel dessen ist es, den Ausbau der KWK möglichst kostengünstig fortzuführen. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums liegt nunmehr ein erster Referentenentwurf vom 19.04.2017 für eine entsprechende Ausschreibungsverordnung vor.