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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Erster Referentenentwurf für KWK-Ausschreibungsverordnung

Mit der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG), welche zum 01.01.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber den Weg bereitet, um auch die KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem umzustellen (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 16.12.2016). Zwar soll die Förderung auch weiterhin in Form eines festen Zuschlags für eine gesetzlich vorbestimmte Dauer gewährt, jedoch deren Höhe wettbewerblich durch Ausschreibung ermittelt werden. Ziel dessen ist es, den Ausbau der KWK möglichst kostengünstig fortzuführen. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums liegt nunmehr ein erster Referentenentwurf vom 19.04.2017 für eine entsprechende Ausschreibungsverordnung vor.

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| IT- und Onlinerecht

BGH: Filesharing - Eltern müssen den Namen ihrer Kinder preisgeben

Der BGH hat mit Urteil vom 30.03.2017 (Az. I ZR 19/16) entschieden, dass Eltern bei Kenntnis der Täterschaft ihres Kindes dessen Namen preisgeben müssen, um einer eigenen Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zu entgehen. Zum Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin der Verwertungsrechte an den Musiktiteln des Albums „Loud“ der Sängerin Rhianna. Die Beklagten sind die Eltern dreier volljähriger Kinder, die jeweils über einen eigenen PC mit Zugang zum Internet in der gemeinsamen Wohnung verfügen. Das Musikalbum wurde nachweislich über den durch Passwort geschützten, über WLAN-Router zuganglichen Internetanschluss der Beklagten mittels eines Filesharing-Programms zum Download angeboten. Die Klägerin nahm daraufhin die Beklagten als Inhaber des Internetanschlusses wegen der Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Anspruch. Die Beklagten stritten eine eigene Täterschaft ab und verwiesen stattdessen darauf, dass nachweislich eines ihrer Kinder die Pflichtverletzung begangen hat, ohne jedoch dessen Namen zu nennen.

Bild zu OLG Koblenz: Pflicht zur Verlinkung auf OS-Plattform trifft Online-Händler selbst

| IT- und Onlinerecht

OLG Koblenz: Pflicht zur Verlinkung auf OS-Plattform trifft Online-Händler selbst

Seit dem 09.01.2016 sind Internethändler auf Plattformen wie Ebay und Amazon verpflichtet, Verbrauchern einen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU (sog. OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Hintergrund der Verpflichtung ist Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (sog. Online Dispute Resolution Verordnung, kurz: ODR-VO), wonach dem Verbraucher bei Online-Verträgen mit einem Unternehmer eine einfache, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht werden soll, unabhängig davon, ob der Unternehmer zur Teilnahme an dieser verpflichtet oder einverstanden ist. In jüngster Vergangenheit hatten die Instanzgerichte darüber zu entscheiden, ob Art. 14 ODR-VO bereits dann genüge getan wird, wenn die Plattformbetreiber (z.B. Ebay, Amazon) einen entsprechenden Link zur Verfügung stellen oder jeder Unternehmer selbst bei Vertragsabschluss einen Link bereitstellen muss.

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| Elektromobilität

Ladeinfrastruktur: BMWi legt Bundesrat „Ladesäulenverordnung II“ vor

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die lang erwartete Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile („LSV II“) vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Form der Authentifizierung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu schaffen. Kernpunkt der Änderung ist die Umsetzung des Art. 4 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte das punktuelle Aufladen von Elektromobilen vorsieht, ohne dass ein auf Dauer angelegter Stromliefervertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen geschlossen werden muss.

Bild zu NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Referentenentwurf für Mieterstromgesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischenzeitlichen den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ (Stand: 17.03.2017) veröffentlicht. Dieser greift weitestgehend unverändert die Inhalte des zuvor ebenfalls vom Ministerium herausgegebenen Eckpunktepapiers (wir berichteten mit Newsletter vom 07.03.2017) auf. Der Referentenentwurf sieht vor, für Mieterstrom eine eigenständige Förderkategorie in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) einzuführen. Dabei soll ausschließlich Mieterstrom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt gefördert werden. Auf Basis von erneuerbaren Energien betriebene KWK-Anlagen sollen hingegen nicht erfasst sein. Hintergrund ist, dass Mieterstrom aus KWK-Anlagen bis 100 kW bereits nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) gefördert wird. Insofern soll die geplante Neuregelung vielmehr zu einer Gleichstellung von Mieterstrom aus Solar- und KWK-Anlagen führen.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Windenergie

Erste Eckpunkte für technologieübergreifende Ausschreibungen

Entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sollen im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen anhand von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen getestet und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen verglichen werden. Die Einzelheiten einer gemeinsamen Ausschreibung soll eine gesonderte Verordnung regeln. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 88c Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun erste Eckpunkte für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie- und Solaranlagen veröffentlicht. Für die Pilotphase von 2018 bis 2020 sind jährlich zwei gemeinsame Ausschreibungen, jeweils zum 01. April und 01. November, vorgesehen. Ausgeschrieben werden soll ein Volumen vom 400 Megawatt neu zu installierender Anlagenleistung pro Jahr. Damit die technologiespezifischen Ausbauziele des EEG 2017 dennoch eingehalten werden, wird die in der gemeinsamen Ausschreibung bezuschlagte Leistung im darauffolgenden Kalenderjahr jeweils von dem technologiespezifischen Ausschreibungsvolumen abgezogen werden.

Bild zu Einführung des Marktstammdatenregisters: Neue Meldepflichten auch für Bestandsanlagen

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Einführung des Marktstammdatenregisters: Neue Meldepflichten auch für Bestandsanlagen

Mit dem Marktstammdatenregister wird ein neues Instrument für eine umfassende Erfassung der energiewirtschaftlichen Daten eingeführt. Mit dem Register sollen die bisher für die unterschiedlichen Marktakteure und Erzeugungseinheiten der leitungsgebundenen Strom- und Gasversorgung separat erfassten Daten zusammengeführt und für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden. Rechtliche Grundlage bildet die von der Bundesregierung verabschiedete Marktstammdatenregisterverordnung (kurz: MaStRV). Die MaStRV soll zum 01.07.2017 in Kraft treten und damit das Marktstammdatenregister seinen Betrieb aufnehmen. Dieses wird von der Bundesnetzagentur als online-basierte Datenbank eingerichtet und betreut. Die MaStRV regelt unter anderem die Registrierungs- und Meldepflichten der einzelnen Marktakteure, u.a. auch für Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie Stromspeichern.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Erste Ausschreibung für Wind an Land

Die mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens betraute Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den ersten Ausschreibungstermin für Wind an Land bekannt gegeben. Gebotstermin ist der 01.05.2017. Da es sich hierbei jedoch um einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Frist zur Abgabe von Geboten auf Dienstag, den 02.05.2017. Bis zu diesem Tag um 24 Uhr können noch Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von 800 Megawatt an neu zu installierender Anlagenleistung. Die Ausschreibung betrifft alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt.

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| Luftverkehrsrecht

Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG

Obwohl sich Deutschland aktuell einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenübersieht, sind am 03.03.2017 neue, teilweise verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgaben für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten, die insbesondere auch für Piloten gelten. Zwar waren schon bisher die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine solche „ZÜP“ sehr hoch, so dürfen nach der Rechtsprechung nicht einmal geringe Zweifel daran bestehen, dass ein Pilot „die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.“ Nun hat der Gesetzgeber mit der Änderung des LuftSiG in § 7 einen neuen Absatz 1a und dort eine rudimentäre gesetzliche Definition der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bzw. Regelvermutungen eingefügt, die teilweise bereits in der Luftpersonenverordnung enthalten waren, aber nun in weiten Teilen ergänzt und dabei erheblich verschärft wurden.