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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Im Bereich des zivilrechtlichen Baurechts beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss/der Gestaltung/der Prüfung von Bauverträgen aller Art (auch Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge, Subunternehmerverträge oder Arge-Verträge). Klassischer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Baurechts ist sodann auch die Geltendmachung und/oder Abwehr von Werklohnansprüchen sowie die Geltendmachung und/oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts sind wir ebenfalls im Zusammenhang mit dem Abschluss/der Prüfung von Verträgen beratend tätig und verfolgen für unsere Mandanten die Durchsetzung/Abwehr von Forderungen (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare).