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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Im Bereich des IT- und Onlinerechts bieten wir Ihnen eine umfassende juristische Betreuung und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Das Recht des elektronischen Handels ist vor allem für Betreiber von Online-Shops von größter Bedeutung. Wir beraten Sie als Online-Händler zu Fragen bezüglich der Gestaltung Ihrer Homepage und den damit verbundenen Informations- und Datenschutzpflichten, den Besonderheiten bei Online-Vertragsabschlüssen sowie zur Ausgestaltung und Einbeziehung Ihrer AGB.
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfacht den Geschäftsablauf. Seit jeher sind sie das Mittel von Anbietern, den Kunden über die verbindlichen Vorstellungen hinsichtlich der Geschäftsbeziehung aufzuklären. Damit sich Ihre Wirkung im jeweiligen Vertrag entfalten kann, ist eine wirksame Einbeziehung der AGB notwendig. Bei Vertragsschlüssen im Internet gilt es, besondere Anforderungen zu beachten.
Von uns erfahren Sie, welche Punkte zu beachten sind. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre AGB auch inhaltlich und beraten Sie gegebenenfalls über mögliche Formulierungsalternativen.
Bei Vertragsabschlüssen im Internet werden Verbraucher besonders geschützt; die verbraucherschutzrechtliche Rechtsprechung ist nahezu unüberschaubar. Unternehmer erhalten von uns eine umfassende Beratung über die ihnen aus den verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften erwachsenden Pflichten. Verbraucher informieren wir über Ihre weitreichenden Rechte und sorgen letztlich dafür, dass diese auch durchgesetzt werden.
Der Schutz einer Software kann sich aus dem Urhebergesetz, dem Markenrecht oder sonstigen Schutzgesetzen ergeben. Aus dem Urheberrecht etwa erwachsen dem Ersteller von Software Verwertungsrechte über das jeweilige Computerprogramm. Im Wege der Einräumung von Nutzungsrechten, können diese in unterschiedlichem Ausmaß auf Dritte übertragen werden. Aus solchen Nutzungsverträgen leiten sich für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten, wie z.B. Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche einerseits sowie Vergütungsansprüche andererseits her.
Zu Ihren Fragen aus dem Bereich des Softwarevertragsrechts bekommen Sie von uns kompetente Antworten. Gerne erstellen wir für Sie auch individuelle Lizenzverträge.
Eine große Anzahl von Gesetzen dient dem Schutz der personenbezogenen Daten. Ihnen als Unternehmer zeigen wir, welche rechtlichen Bestimmungen sie im Internet beim Umgang mit solchen Daten beachten müssen.