Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Die Kanzlei MASLATON bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), zu Corporate Social Responsibility (CSR) und Compliance.


Corporate Social Responsibility (CSR) und Environment, Social, Governance (ESG)

Corporate Social Responsibility (CSR) ist heute mehr als nur ein Schlagwort. Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre CSR-Strategie zu entwickeln und umzusetzen, um nachhaltiges Wachstum zu fördern und gleichzeitig gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich CSR umfassen unter anderem:

  •    Entwicklung einer maßgeschneiderten CSR-Strategie: Wir beraten Sie, die richtigen Schritte einzuleiten, um gesetzliche Vorgaben oder Ihre Unternehmensziele in den Bereichen CSR, Menschenrechte, Sozial-, Nachhaltigkeits- und Umweltstandards effektiv und wirtschaftlich umzusetzen.   

  •    Implementierung von CSR-Maßnahmen: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer CSR-Initiativen.

  •    Überprüfung der Wirksamkeit Ihrer CSR-Maßnahmen: Wir führen regelmäßige Audits durch, um sicherzustellen, dass Ihre CSR-Initiativen den gewünschten Effekt erzielen und den Anforderungen von Stakeholdern und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ein weiterer wichtiger Aspekt von CSR ist die Einhaltung von Lieferkettenstandards.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verpflichtet, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umzusetzen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die gesetzlichen Anforderungen des LkSG erfüllen. Das Gesetz ist auch für Unternehmen von Bedeutung, die nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind. Denn sie können mittelbar betroffen sein, beispielsweise als Zulieferer für ein in der gesetzlichen Verantwortung stehendes Unternehmen. Unternehmen, die außerhalb des Anwendungsbereichs liegen, sind jedoch keine Empfänger von Geldbußen oder gesetzlichen Verpflichtungen. Daher gilt es, die fachlichen und prozessualen Anforderungen zu identifizieren und die Umsetzung des Gesetzes einzuleiten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) überträgt Unternehmen die Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Zulieferer entlang der gesamten Wertschöpfungskette soziale und ökologische Standards einhalten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Implementierung dieser Anforderungen in Ihr Unternehmen und berät Sie bei der Risikobewertung sowie dem Management von Compliance-Richtlinien.

Zu unseren Dienstleistungen im Bereich LkSG und Compliance zählen unter anderem:

  •    Beratung zum Anwendungsbereich und grundlegenden Pflichten aus dem LkSG: Wir beraten zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten und überprüfen und überarbeiten vorhandene Verträge. Wir unterstützen bei der Erstellung der gesetzlich geforderten Dokumente von der    Grundsatzerklärung über den Verhaltenskodex bis hin zu Dokumentationen und Berichten.

  •    Prüfung und Überwachung Ihrer Supply Chain: Wir analysieren Ihre Lieferkette, identifizieren potenzielle Risiken und unterstützen Sie bei der Auswahl verantwortungsbewusster Zulieferer und bei der Prüfung, Überarbeitung und Erstellung von Nachhaltigkeits- und Lieferantenerklärungen.

  •    Risikobewertung und Risikomanagement: Wir helfen Ihnen dabei, Risiken entlang Ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.

  •    Compliance: Neben der Überprüfung Ihrer Compliance-Strukturen und der Beratung zu etwaig erforderlichen Anpassungen (z.B. LkSG-konformes Beschwerdeverfahren) bieten wir auch Schulungen zu Compliance-Standards für Ihre Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Zulieferer an.

  •    Krisenmanagement und Vertretung vor Gericht: Wir begleiten Sie als kompetenten Partner gerichtlich wie außergerichtlich in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren.



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