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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Wir sind sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht tätig. Hierbei beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Prüfung eines Mietvertrages, aber auch bei Rechtsfragen im laufenden Mietverhältnis und bei Beendigung eines Mietvertrages.
Das Mietrecht wird bei Projekten erneuerbarer Energien grundsätzlich immer dann relevant, wenn derartige Projekte auf fremden Grundstücken errichtet werden. In rechtlicher Hinsicht findet das Mietrecht dann entweder direkt oder über die Verweise im Pachtrecht Anwendung.
Daneben beraten und vertreten wir im Bereich des gewerblichen und privaten Mietrechts Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unterstützen wir bei den in der Praxis oft problematischen Fragen der Beschlussfassung und bei der Realisierung von Maßnahmen am und im Objekt. Aufgrund unserer spezifischen Erfahrung im Energiebereich verfügen wir über besondere Sachkenntnis bei der Entwicklung von Strom und Wärmenutzungskonzepten für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (z.B. Einbau von BHKW in Objekte) sowie Contracting-Modellen. Dies ist insbesondere durch die seit 2013 geltenden Neuregelungen zur energetischen Sanierung/Modernisierung für viele Immobilieneigentümer zu Recht interessant geworden. Gerade bei größeren Objekten ergibt sich hier ein komplexer Regelungsbedarf. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir die für sie passende, rechtlich belastbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung und setzen diese souverän um.