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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Seit Jahren zählt der Bereich der Photovoltaik zu den wichtigsten Fundamenten der Energiewende. Unser breit aufgestelltes Team berät sie hierzu in allen Fragen des Öffentlichen- und Privatrechts. Hierbei können wir auf jahrelange Expertise aus der Projektbetreuung zurückgreifen, die für eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung unerlässlich ist.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaik stellen sich zumeist Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sowie des Raumordnungsrechts, insbesondere wenn durch die Standortgemeinde ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Dabei gilt es, verschiedenste Verfahrensvorschriften einzuhalten und öffentliche wie private Belange, vom Naturschutz bis zum Wasserecht, zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Rechtsprechung gewinnt zudem der Denkmalschutz – vornehmlich, aber nicht ausschließlich in Bezug auf Dachanlagen – zunehmend an Bedeutung. In allen diesen Belangen zielt unsere fachkundige Beratung auf die effiziente Realisierung Ihres Vorhabens ab.
Neben privatrechtlichen Fragestellungen, wie etwa der Erstellung und Bearbeitung von Nutzungsverträgen, stehen wir Ihnen zudem in allen Fragen des Energiewirtschaftsrechts zur Verfügung: Netzanschluss und Einspeisevergütung, Aspekte der Kostenoptimierung sowie energiesteuerrechtliche Aspekte sind nur einige von vielen zu beachtenden Faktoren.
Abseits dieser „klassischen“ Bereiche wirft die innovative und dynamische technische Entwicklung immer neue rechtliche Fragen auf. Stichworte sind etwa „Floating-PV“ und „Agri-PV“. Durch zahlreiche Publikationen in den einschlägigen Fachmagazinen beteiligt sich die MASLATON Kanzlei aktiv am wissenschaftlichen Diskurs hierzu, um eine optimale Beratung auf dem aktuellsten Sach- und Rechtsstand gewährleisten zu können.
Das „Handbuch des Rechts der Photovoltaik“ hat sich dabei in der nun schon fünften Auflage – aus der Beratung entstanden – zu einem Klassiker des „know how’s“ der Branche etabliert.
Durch die Anpassung von § 1092 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB ist nun die Übertragbarkeit von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen möglich. Was Projektierer und Eigentümer jetzt beachten müssen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 in letzter Instanz entschieden: Die Auslegung des Stromsteuerrechts durch die Hauptzollämter war fehlerhaft. Zahlreiche Anlagenbetreiber sollten ihre Ansprüche auf eine Stromsteuerbefreiung nochmals überprüfen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig stellt für Katasterämter klar: Projektierer dürfen Eigentümerdaten für die Errichtung einer PV-Anlage bereits im Planungsstadium einsehen. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen.