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+49 341 14950-0Das Umweltstrafrecht – auch Umweltschutzstrafrecht genannt – ist, soweit im Strafgesetzbuch verankert, in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Hierbei handelt es sich um diverse Tatbestände, Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Luftverunreinigung, das Verursachen von Lärm, den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen, den Umgang mit unerlaubten radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen sowie die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und das insbesondere sehr praxisrelevante unerlaubte Betreiben von Anlagen. Darüber hinaus finden sich, vom Strafgesetzbuch unberührt, eine Vielzahl anderer Umweltschutzvorschriften, beispielsweise in der GewO, im AltölG, BBauGB, BJagdG, BSeuchG, BWaldG, ChemG, BNatSchG, LMBG, PflSchG, TierSG.
In unserer Praxis begegnen uns im Zusammenhang mit der Begleitung von Genehmigungsverfahren und dem sich anschließenden Betrieb auch strafrechtliche Fragestellungen; insbesondere ist hier der Tatbestand des § 327 StGB – unerlaubtes Betreiben von Anlagen – nicht ohne Relevanz, da häufig streitig diskutiert wird, inwieweit Abweichungen von der Genehmigung ein Betreiben ohne die erforderliche Genehmigung nach § 327 Abs. 1 StGB darstellen und somit strafbewehrt sind.
Die Kompetenz unseres Hauses, insbesondere im Bereich des Immissionsschutzrechtes ist unabdingbar, um die öffentlichrechtlichen Fragestellungen, die die relevanten strafrechtlichen Normen beinhalten, fundiert und präzise beantworten zu können.
Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...
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