Tracking pixel Umweltstrafrecht · Rechtsgebiete MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht – auch Umweltschutzstrafrecht genannt – ist, soweit im Strafgesetzbuch verankert, in den §§ 324 ff. StGB geregelt. Hierbei handelt es sich um diverse Tatbestände, Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Luftverunreinigung, das Verursachen von Lärm, den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen, den Umgang mit unerlaubten radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen sowie die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und das insbesondere sehr praxisrelevante unerlaubte Betreiben von Anlagen. Darüber hinaus finden sich, vom Strafgesetzbuch unberührt, eine Vielzahl anderer Umweltschutzvorschriften, beispielsweise in der GewO, im AltölG, BBauGB, BJagdG, BSeuchG, BWaldG, ChemG, BNatSchG, LMBG, PflSchG, TierSG.

In unserer Praxis begegnen uns im Zusammenhang mit der Begleitung von Genehmigungsverfahren und dem sich anschließenden Betrieb auch strafrechtliche Fragestellungen; insbesondere ist hier der Tatbestand des § 327 StGB – unerlaubtes Betreiben von Anlagen – nicht ohne Relevanz, da häufig streitig diskutiert wird, inwieweit Abweichungen von der Genehmigung ein Betreiben ohne die erforderliche Genehmigung nach § 327 Abs. 1 StGB darstellen und somit strafbewehrt sind.

Die Kompetenz unseres Hauses, insbesondere im Bereich des Immissionsschutzrechtes ist unabdingbar, um die öffentlichrechtlichen Fragestellungen, die die relevanten strafrechtlichen Normen beinhalten, fundiert und präzise beantworten zu können.

Sie benötigen juristischen Rat? Wir unterstützen gern mit unserer Expertise!

Rückruf vereinbaren