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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0In unserem Unternehmen widmet sich eine Abteilung mit mehreren Rechtsanwälten dem gesamten Spektrum des Verwaltungsrechts mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen: Das Bau- und Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht, Wirtschafts- und Gewerberecht, das Recht des öffentlichen Dienstes sowie das Kommunal- und Abgabenrecht bilden dabei den Kernbestand dieses Teils unserer Beratungsleistungen.
Während wir uns im Bauordnungsrecht in erster Linie mit gefahrenabwehrrechtlichen Realisierungsfragen eines Vorhabens befassen, widmen wir uns im Bauplanungs- und Raumordnungsrecht den flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben und klären für Sie, welche rechtliche Qualität des Bodens und welche Möglichkeiten der Nutzbarkeit gegeben sind. Resultierend aus einer hohen baulichen Verdichtung in der Bundesrepublik Deutschland sind in unserer Beratung Fragen der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung und vorhabenspezifisch des Bebauungsplans von zentraler Bedeutung: Schon im Vorfeld Stellungnahmen zu erarbeiten, die es den Planungsträgern ermöglichen, Vorhabenansätze der Mandantschaft konstruktiv zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf diesem Wege für gerichtlich nutzbares Argumentationsmaterial zu sorgen, macht ebenso den Gegenstand unserer Tätigkeit aus wie die rechtliche Prüfung beziehungsweise die Mitwirkung an der Erstellung von Planungskonzepten.
Das Umwelt- und Naturschutzrecht stellt regelmäßig eine Herausforderung unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit dar. Denn auch wenn der Umwelt- und Naturschutz seit der Einführung des Art. 20a GG ein Gut von Verfassungsrang ist, wird dieser in der Realität von Dritten oftmals als schlichtes Verhinderungsargument benutzt. Um hier teilweise erheblichen Verfahrensverzögerungen vorzubeugen, erweist es sich als hocheffizient, den beteiligten Behörden Kompromisswege aufzuzeigen und mittels eines konstruktiven, lösungsorientierten Vorgehens einen gerechten Ausgleich der Interessen zu bewirken.
Neben diesen Rechtsgebieten sind auch das Denkmalschutzrecht, das Wasser-, Abfall- und Straßenrecht sowie Fragen des Schallschutzes ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen
Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Betreuung immissionsschutzrechtlicher Verfahren. Explizit zu nennen sind hier zudem Planfeststellungsverfahren, insbesondere im Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsrecht, in denen wir in erster Linie Grundeigentümer und andere Betroffene vertreten. Diese streng formalisierten Verfahren mit entsprechenden Vorläufen setzen hochspezialisierte Kenntnisse der jeweiligen zu Grunde liegenden materiellen Fragen voraus.
Profitieren Sie ebenso im Kommunalrecht davon, dass wir sowohl die materiellen Grundlagen als auch den Ablauf kommunaler Verfahren im Detail kennen. Neben der gerichtlichen Überprüfung kommunaler Entscheidungen sind auch vermeintliche Randthemen wie kommunalaufsichtsrechtliche Verfahren und innerkommunale Streitigkeiten typische zu bearbeitende Fragestellungen.
BVerwG bestätigt OVG-Urteil und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Schutz der kommunalen Planungshoheit erschwert Repowering von Windenergieanlagen.
Nach Auffassung des OVG Koblenz erfüllt eine Kleinwindenergieanlage im Außenbereich auch dann die Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens nach § 35 I Nr. 5 BauGB, wenn sie ausschließlich zur privaten Stromversorgung errichtet wird.
Auch das Verwaltungsgericht Leipzig erteilt der Praxis der sächsischen Katasterämter eine Absage: Projektierende haben bereits im frühen Planungsstadium ein „berechtigtes Interesse“ an Eigentümerdaten, auch außerhalb ausgewiesener Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windenergieanlagen.