Tracking pixel Verwaltungsrecht · Rechtsgebiete MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Verwaltungsrecht

In unserem Unternehmen widmet sich eine Abteilung mit mehreren Rechtsanwälten dem gesamten Spektrum des Verwaltungsrechts mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen: Das Bau- und Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht, Wirtschafts- und Gewerberecht, das Recht des öffentlichen Dienstes sowie das Kommunal- und Abgabenrecht bilden dabei den Kernbestand dieses Teils unserer Beratungsleistungen.

Während wir uns im Bauordnungsrecht in erster Linie mit gefahrenabwehrrechtlichen Realisierungsfragen eines Vorhabens befassen, widmen wir uns im Bauplanungs- und Raumordnungsrecht den flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben und klären für Sie, welche rechtliche Qualität des Bodens und welche Möglichkeiten der Nutzbarkeit gegeben sind. Resultierend aus einer hohen baulichen Verdichtung in der Bundesrepublik Deutschland sind in unserer Beratung Fragen der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung und vorhabenspezifisch des Bebauungsplans von zentraler Bedeutung: Schon im Vorfeld Stellungnahmen zu erarbeiten, die es den Planungsträgern ermöglichen, Vorhabenansätze der Mandantschaft konstruktiv zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf diesem Wege für gerichtlich nutzbares Argumentationsmaterial zu sorgen, macht ebenso den Gegenstand unserer Tätigkeit aus wie die rechtliche Prüfung beziehungsweise die Mitwirkung an der Erstellung von Planungskonzepten.

Das Umwelt- und Naturschutzrecht stellt regelmäßig eine Herausforderung unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit dar. Denn auch wenn der Umwelt- und Naturschutz seit der Einführung des Art. 20a GG ein Gut von Verfassungsrang ist, wird dieser in der Realität von Dritten oftmals als schlichtes Verhinderungsargument benutzt. Um hier teilweise erheblichen Verfahrensverzögerungen vorzubeugen, erweist es sich als hocheffizient, den beteiligten Behörden Kompromisswege aufzuzeigen und mittels eines konstruktiven, lösungsorientierten Vorgehens einen gerechten Ausgleich der Interessen zu bewirken.

Neben diesen Rechtsgebieten sind auch das Denkmalschutzrecht, das Wasser-, Abfall- und Straßenrecht sowie Fragen des Schallschutzes ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen

Tätigkeit, vor allem im Rahmen der Betreuung immissionsschutzrechtlicher Verfahren. Explizit zu nennen sind hier zudem Planfeststellungsverfahren, insbesondere im Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsrecht, in denen wir in erster Linie Grundeigentümer und andere Betroffene vertreten. Diese streng formalisierten Verfahren mit entsprechenden Vorläufen setzen hochspezialisierte Kenntnisse der jeweiligen zu Grunde liegenden materiellen Fragen voraus.

Profitieren Sie ebenso im Kommunalrecht davon, dass wir sowohl die materiellen Grundlagen als auch den Ablauf kommunaler Verfahren im Detail kennen. Neben der gerichtlichen Überprüfung kommunaler Entscheidungen sind auch vermeintliche Randthemen wie kommunalaufsichtsrechtliche Verfahren und innerkommunale Streitigkeiten typische zu bearbeitende Fragestellungen.

Sie benötigen juristischen Rat? Wir unterstützen gern mit unserer Expertise!

Rückruf vereinbaren

News Verwaltungsrecht

Bild zu Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen

Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen

Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2025 eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die es der Bundeswehr ermöglicht, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in bestimmten Gefahrensituationen abzuschießen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen wie Energieanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte vor illegalen Drohnenflügen zu schützen, die zunehmend als Bedrohung wahrgenommen werden.  Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr auf Anforderung der zuständigen Polizeibehörden tätig wird, insbesondere wenn ein besonders schwerer Unglücksfa...

Bild zu Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Pflicht zur Errichtung von Ladesäulen auf Parkplätzen ab 01.01.2025

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Pflicht zur Errichtung von Ladesäulen auf Parkplätzen ab 01.01.2025

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz macht genaue Vorgaben zur Installation von Ladestellen für E-Autos auf Parkplätzen. Ab 01.01.2025 können hiervon sämtliche Nichtwohngebäude betroffen sein. Auf die Eigentümer kommen damit erhebliche Kosten zu. Doch eine detailliertere Beschäftigung mit dem Gesetz lohnt sich. So können etwa kleinere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen sein.