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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Als Grundpfeiler der zukünftigen Energieversorgung kommt der Windenergie auch in der rechtlichen Beratung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte eine herausgehobene Bedeutung zu.
Der Kanzleigründer und Namensgeber des Unternehmens kennt die Windenergiebranche von Beginn an – „Insiderwissen“ ist deshalb hier notwendiger Standard.
Im Mittelpunkt stehen dabei neben den konfliktträchtigen Vorschriften des öffentlichen Rechts – etwa in Bezug auf natur- und denkmalschutzrechtliche Vorgaben oder luftverkehrsrechtliche Hemmnisse – auch Aspekte des Privatrechts.
Jahrelange Erfahrung sowohl in gerichtlicher wie auch in außergerichtlicher Verfahrensbetreuung ermöglicht die zielorientierte und individuelle Begleitung Ihres Vorhabens.
Zudem werden wir beratend bei der Standortanalyse und den damit verbundenen Fragen zur raumordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit vor und während des Genehmigungsverfahrens tätig. Hierfür beteiligt sich die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft auf Wunsch aktiv an Planaufstellungsverfahren regionaler Planungsverbände, um eine möglichst effektive und rechtssichere Flächenausweisung zu erreichen.
Während des Zulassungsverfahrens unterstützen wir Sie bei allen sich auftuenden Rechtsfragen, insbesondere auch bei den rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Vorgaben des UVPG.
Zu den aktuellen Fragen mit erheblichem Praxisbezug gehört darüber hinaus die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten. Auch zukünftig dürfte dieser Bereich über die Vorgaben des EEG hinaus eine erhebliche Dynamik entwickeln, weshalb wir in der Beratung stets einen konstruktiven Interessenausgleich anstreben, ohne die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens aus den Augen zu verlieren.
Besonders wertvoll ist dabei unmittelbarer Projektierungsbezug und Branchenkenntnis – aber eben auch potenziellen Gegnern schon durch die Beauftragung der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft klare Linie und hohe Kompetenz zu zeigen.
Julia Wolf vom Windkanal - Der Windenergie Podcast führt ein zweiteiliges Interview mit Prof. Dr. Martin Maslaton zum Thema „Denkmalschutz - Der "zweite Rotmilan" für die Windkraft?“
Link zu YouTube:
Teil 1:
Teil 2:
ZDF | heute - in Deutschland: Landrat verzögert Windradgenehmigungen
MDR | Umschau: Wenn sich Klima- und Denkmalschutz in die Quere kommen
BVerwG bestätigt OVG-Urteil und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Schutz der kommunalen Planungshoheit erschwert Repowering von Windenergieanlagen.
Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.
Nach Auffassung des OVG Koblenz erfüllt eine Kleinwindenergieanlage im Außenbereich auch dann die Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens nach § 35 I Nr. 5 BauGB, wenn sie ausschließlich zur privaten Stromversorgung errichtet wird.