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Digitalisierung und Datenschutz in der Energiewirtschaft

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25. Mai 2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Bis zum 25. Mai 2018 haben somit alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet. Auch für Unternehmen der Energiewirtschaft sind die neuen Regelungen wirksam.

Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden. 

Dennoch haben bisher nur wenige Unternehmen mit der Umsetzung begonnen; den wenigsten Akteuren ist überhaupt bewusst, welche Herausforderungen auf ihre Unternehmen zukommen. Datenschutz ist unverzichtbar, die Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) genügen nicht dem Datenschutz.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Digitalisierung der Energiewende durch den Einsatz von modernen Messsystemen (Smart Meter). Welche Herausforderungen entstehen dadurch?

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