Direktvermarktung von Strom aus dezentralen KWK-Anlagen
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Direktvermarktungspflicht
Der B.KWK bietet in einer Serie von zeitlich und räumlich verteilten Halbtages-Workshops die Möglichkeit, sich im Detail mit der nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 zwingend für zahlreiche KWK-Anlagen vorgeschriebene Direktvermarktung auseinanderzusetzen. Versierte Energie-Rechtsanwälte und KWK-Planer werden das Thema aus ihren jeweiligen Perspektiven, also aus rechtlicher und planerischer Sicht, unter die Lupe nehmen und analysieren.
Vorsprung durch frühzeitige Information
Die Teilnehmer werden auf dem Workshop in die Lage versetzt, sich frühzeitig auf die Veränderungen bei den Geschäftsmodellen für den Betrieb von KWK-Anlagen einzustellen und diesen Informationsvorsprung für die eigene Unternehmensausrichtung bzw. Investitionen zu nutzen.
Wer sollte teilnehmen?
Angesprochen sind Fachleute aus Unternehmen der Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Wohnungswirtschaft, Planung, Beratung, Anlagenbau, Installation und Effizienzdienstleistungen sowie Anwaltskanzleien, die sich frühzeitig mit den kommenden Bedingungen des Betriebes von KWK-Anlagen befassen wollen.
Unsere Referenten
Anfahrt
Hotel Hamburger Hof
Poststrasse 10-12
60329 Frankfurt am Main
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