KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG BEI LOKALEN UND REGIONALEN ENERGIEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN
« aktuelle VeranstaltungenDas bereits im Entwurf vorliegende neue KWK-Gesetz, das planmäßig Anfang Januar 2016 in Kraft treten soll, wird für die Zukunft der KWK entscheidend sein. Geplant sind insbesondere der Einbezug von Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, eine Verlagerung der Zuschlagszahlungen für Neuanlagen auf KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sowie insgesamt eine generelle Reduktion des KWK-Ausbaus bis 2020 gemessen an dem bisherigen 25 %- KWK-Ausbauziel.
Was ist vor diesem Hintergrund von dem neuen KWK-Gesetz für die Unternehmenspraxis in den EVU zu erwarten und zu fordern? Kommt es zu einer Stagnation der KWK oder kann das neue Gesetz neue Impulse für die KWK in Energieversorgungsunternehmen und für Energie-Versorgungskonzepte der Städte und Gemeinden geben? Wie können Ausbau von fluktuierendem Strom aus Erneuerbaren, KWK-Ausbau, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zusammengebracht werden? Und wie müssen dazu auf der praktischen Ebene KWK-Anlagen künftig ausgelegt und betrieben werden? Welche Erfahrungen liegen dazu vor?
Über die klassische Fernwärmeversorgung hinaus geht es auch um die Ausweitung der KWK durch Dienstleistungsangebote wie z. B. Anlagen-Contracting und Information. Neben der Effizienzerhöhung erwächst für die KWK die neue Aufgabe, durch flexible, marktorientierte Fahrweise zur Sicherheit der Stromversorgung beizutragen.
Anfahrt
Stadtwerke Dessau
Albrechtstraße 48
06844 Dessau-Roßlau
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