Naturschutzrechtliche Anforderungen in der Bauleitplanung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
« aktuelle VeranstaltungenDie natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung sind anspruchsvoll und wurden durch den Gesetzgeber nicht zuletzt aufgrund entsprechender europarechtlicher Vorgaben in den zurückliegenden Jahren weiter verstärkt. Zugleich haben die Nutzungskonflikte in den Freiräumen außerhalb der Siedlungsgebiete, beispielsweise durch den Ausbau erneuerbarer Energieträger, zugenommen. Außerdem ist in der Planungspraxis die schrittweise rechtliche Ausformung bislang offener Fragen des Natur- und Artenschutzrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten. Weitere Neuerungen sind erfolgt oder bereits absehbar. So ist zum 16. Oktober 2015 das neue Landesnaturschutz-gesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und auch die Evaluierungen und Eignungsprüfungen im Rahmen des REFIT-Programms werden zu Änderungen im Bereich des Vogel- und Habitatschutzes (NATURA 2000) führen.
Mit der Tagung, die sich an Vertreter von Planungsbüros und Planungsämtern sowie Rechtsanwälte richtet, sollen zum einen die in der städtebaulichen Planung relevanten naturschutzrechtlichen Aufgabenstellungen in Bezug auf die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie den Habitat- und Artenschutz beleuchtet und Wege zu deren rechtskonformen Bewältigung aufgezeigt, zum anderen die aktuellen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene in den Blick genommen werden.
Unsere Referenten
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Technische Universität Kaiserslautern, Gebäude 57 / Rotunde
Pfaffenbergstraße 95
67663 Kaiserslautern
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