Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Werbung in eigener Sache: Fachbeitrag zum Thema „Zugang zu Grundstücksinformationen – Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Datenschutzrecht?“

Seit geraumer Zeit, spätestens aber seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der hiermit einhergehenden Verschärfung der Landesdatenschutzgesetze, ist eine zunehmende Zurückhaltung der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Bereitstellung von Grundstücksinformationen zu verzeichnen, die nicht selten mit einem Hinweis auf das fehlende berechtigte Interesse des Projektierers oder ein entgegenstehendes schützenswertes (Datenschutz-)Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer begründet wird. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Praxisrelevanz und den sich hieraus ableitenden Risiken für die Projektierer Erneuerbarer-Energienprojekte haben wir uns dem Thema umfassend angenommen. Das Ergebnis unserer rechtlichen Prüfung wird kommenden Monat in der Fachzeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel (i+E), Heft 1 2019, erscheinen.

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Neue Regeln im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz | Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Energieeffizienzrichtlinie - Governance-Verordnung

Pünktlich zum vergangenen Heiligabend traten die Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in reformierter Form sowie die Governance-Verordnung in Kraft. Insgesamt zielen die Regelungen auf weiteren Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Senkung des unionsweiten Energieverbrauchs ab. Erneuerbare-Energien-Richtlinie Die Richtlinie (EU) 2018/2001 bzw. Erneuerbare-Energien-Richtlinie (i.F. EE-RL) erging mit Blick auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen als in Art. 194 Abs. 1 AEUV ausgegebenes Unionsziel. Mit ihr gibt der Unionsgesetzgeber ein ehrgeiziges Gesamtziel in Form eines Anteils von wenigstens 32 % Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch (Erwägungsgrund 8 sowie Art. 3 Abs. 1 EE-RL) vor. Dieser Wert soll bis zum Jahre 2030 erreicht werden.

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Änderungen im sächsischen Planungsrecht

Das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften“ bedingt einige Änderungen im Planungsrecht des Freistaats. Mit ihm einher geht vor allem eine Neuauflage des Landesplanungsgesetzes. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Neuerungen im Planungsrecht des Freistaats bieten. Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften Am 11. Dezember 2018 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften (SächsGVBl. S. 706) beschlossen. Nach Verkündung am 20. Dezember ist es nunmehr seit dem 21. Dezember 2018 in Kraft. Das drei Artikel umfassende Gesetz regelt neben seinem Inkrafttreten Änderungen des Planungsrechts des Freistaates Sachsen im Bereich der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie insbesondere des Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG).

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MASLATON Kanzleiveranstaltung am 12. & 13.03.2019

Update zur Kanzleiveranstaltung: Recht neue Energie - Weiterdenken! Programmerweiterung zum Thema Denkmalschutz Wegen einer sehr grundlegenden Entscheidung zugunsten der Windenergie in der Nähe eines erstrangig eingetragenen Denkmals haben wir das Programm unserer Kanzleiveranstaltung ergänzt: „Denkmalschutz versus Windenergie - was geht?“   (Aktuellste Entwicklungen in der Rechtsprechung) Informieren Sie sich auch 2019 wieder über den aktuellen Stand und über Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis. Diskutieren Sie mit unseren Referenten und den anderen Teilnehmern rechtliche Probleme und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Windkraftvorhaben, sowie über typische Einwendungen und Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung. Besonders die aktuelle Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit, hier speziell der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise. Weitere Schwerpunkte bilden das Luftverkehrsrecht, das Natur- und Artenschutzrecht, sowie die Regional- und Bauleitplanung, die Bürgerbeteiligung, sowie das Vertragsrecht. Verschaffen Sie sich hierzu einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren Sie zudem Neuerungen in der Branche, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen beispielsweise zum Energiesammelgesetz, dem Formaldehydbonus oder der unwirksamen Windenergieklausel von BVVG-Verträgen. Dabei steht der praxis- und ergebnisorientierte Umgang mit Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen.  Programm und Anmeldung 

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Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele und damit auch ein zentrales Werkzeug für den Natur- und Artenschutz. Dass die Revolution der Energieerzeugung vom Kohlekraftwerk zu Windrad und Solaranlage auch in der Landschaft sichtbar ist, ist eigentlich offensichtlich. Eigentlich. Aber natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Windenergie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Wenn Projektierer eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten beantragen, unterliegen sie daher regelmäßig einem Bauverbot. Ein solches Bauverbot von Seiten der Verwaltung darf aber nicht so ausgestaltet sein, dass sämtliche Vorhaben hiervon erfasst werden. Denn ein absolutes Bauverbot verstößt gegen das „Übermaßverbot“, weil nicht von vornherein feststeht, dass alle von einem solchen Verbot erfassten Baumaßnahmen dem Charakter des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet schlechthin widersprechen. Es muss weiter geprüft werden, ob sie nach Art, Zweckbestimmung, Gestaltung, Größe und Standort die Landschaft verändern oder in anderer Weise dem besonderen Schutzzweck einer Vorschrift zuwiderlaufen.

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IT-Sicherheit von Windenergieanlagen

Unsere moderne Gesellschaft ist in hohem Maße von einer funktionierenden Energieversorgung abhängig. Fehlen Strom und Gas, kommt das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen und lebensnotwendige Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Jedoch seien einige Windkraftanlagen und Windparks nach Ansicht von Experten nicht ausreichend geschützt, wenn sie ins Visier von Hackern geraten. Es drängt sich daher zunehmend die Frage auf, inwiefern der Gesetzgeber den Betreibern von Windenergieanlagen Sicherheitspflichten auferlegt, oder ob eine defizitäre Ausgestaltung zur Achillesverse des Energiesektors wird.

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Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden. Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen.