BVerfG entscheidet: TA Artenschutz dringend angezeigt
In Fragen des Tötungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG und der damit einhergehenden „Einschätzungsprärogative“ hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Zwar besteht bei der Bewertung artenschutzrechtlicher Fragen ein großer Entscheidungsspielraum, jedoch ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für eine zumindest untergesetzliche praktikable Maßstabsbildung zu sorgen. In einer seiner neuesten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht zum gerichtlichen Kontrollmaßstab hinsichtlich behördlicher Entscheidungen Stellung genommen. Danach ist es den Gerichten erlaubt, ihrer Entscheidung die plausible Einschätzung der Behörde zu den fachlichen Fragen zugrunde zu legen, wenn die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis stößt.