Tracking pixel News zu Bauplanungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Bauplanungsrecht

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Kostentragung der Behörde bei Untätigkeitsklage

Bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), ist die beantragende Partei nicht selten den Verzögerungen und Fristversäumnissen der Behörde ausgeliefert. Auf das Versäumen von gesetzlich geregelten Fristen von Seiten der Behörde kann mit einer Untätigkeitsklage durch die andere Partei reagiert werden. Bei diesen Klageverfahren ist es häufig so, dass die Behörde ihrer Bescheidspflicht nachkommt, bevor über die Klage vom Gericht entschieden wird. Dies führt dazu, dass das Klageverfahren nach § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO eingestellt wird, da sich die Hauptsache im Verfahren erledigt hat. Problematisch wird dann die Kostenverteilung, konkret wer die bis dahin beim Gericht entstandenen Kosten tragen muss. Mit dieser Problematik hat sich ganz aktuell das Verwaltungsgerichts Potsdam mit Beschluss vom 22.05.2017 (VG 4 K 3840/16) befasst. Das Gericht hat die Kosten nach § 161 Abs. 3 VwGO der Behörde auferlegt. Nach § 161 Abs. 3 VwGO werden die Kosten stets der beklagten Behörde auferlegt, wenn der Kläger vor der Klagerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte.

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Europarechtswidrigkeit von Planerhaltungsvorschriften?

Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Planerhaltungsvorschrift des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) geäußert und legt diese Frage nun dem EuGH vor. Hintergrund ist ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan einer Gemeinde, diese hatte – wie so viele Gemeinden – die Bekanntmachung des Planes zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht ordnungsgemäß gefasst. Nach neuerer Bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung müssen der Gemeinde vorliegende umweltbezogene Informationen zumindest schlagwortartig aufgelistet werden, was nicht geschehen war. Dieser Verfahrensfehler hätte indessen innerhalb einer Jahresfrist gerügt werden müssen, was nicht erfolgt war, sodass der Fehler nach aktueller Rechtslage, konkret gem. § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB verfristet und somit unbeachtlich geworden ist.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Windenergie und Erdbebenmessstationen

Das Jahr 2016 ist im Hinblick auf die Thematik Windenergie und Seismologie mit einigen Erkenntnissen zu Ende gegangen. So setzte sich das VG Aachen in einem Ende des Jahres veröffentlichten Eilbeschluss als – soweit ersichtlich – erstes Gericht mit dieser Thematik auseinander. Das VG Aachen verortet die Thematik nicht im Rahmen des Rücksichtsnahmegebotes, sondern erachtet die Belange der Seismologie als unbenannten öffentlichen Belang i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB und wendet entsprechender die Rechtsprechung zur Störung von Radaranlagen an. Als solcher können die Belange der Seismologie jedenfalls dann einem privilegierten Windenergievorhaben entgegenstehen kann, wenn die Erzielung der gewünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird.

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

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Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.

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Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Regionalplanung unzulässig

Auch in den aktuellen Entwürfen ihrer Regionalpläne beabsichtigen die Regionalen Planungsverbände in Sachsen, bestimmte Höhenbegrenzungen für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen (kurz WEA) in Vorrang- und Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie (kurz Vorranggebiete) festzulegen.So sieht der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen in seinem aktuellen Entwurf zum Regionalplan 2017 vor, dass WEA in Vorranggebieten mit einem Abstand unterhalb von 750 m zur Wohnbebauung nur bis zu einer Gesamthöhe von 100 m zulässig sein sollen und WEA innerhalb von Vorranggebieten mit einem Abstand von 750 m bis unter 1.000 m zur Wohnbebauung einen Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten haben, der das 10-fache der Nabenhöhe nicht unterschreitet. Für zwei Vorranggebiete will der Planungsverband zudem eine WEA-Gesamthöhe von 100 m zur Sicherung des Luftverkehrs festsetzen.

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NRW überprüft pauschale Schutzradien um seismologische Messstationen

Nachdem das nordrhein-westfälische Umweltministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium am 16.03.2016 einen gemeinsamen Erlass veröffentlicht hat, in welchem u.a. pauschale Prüfradien („sensibler Bereich“) von bis zu 10 km um seismologische Messstationen festgelegt hat, rudert nun die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zurück und will den Einfluss von Windenergieanlagen auf Erdbeben-Messstationen wissenschaftlich untersuchen lassen. Sie reagiert damit wohl u.a. auf das Gutachten des Landesverbandes Erneuerbarer Energien NRW, in welcher insbesondere pauschale Prüfabstände von 10 km angezweifelt wurden.