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News zu Energierecht

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Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

Die Möglichkeit der Insolvenz eines Direktvermarkters hat schon der Gesetzgeber zum EEG 2014 gesehen und dafür die besondere Vergütungsform der Ausfallvermarktung eingeführt. Nun könnte der erste Fall tatsächlich eintreten: Wie nun jüngst bekannt wurde, haben die Innowatio GmbH / Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie deren Tochtergesellschaften Clean Energy Markets Access GmbH, Ecomac GmbH, Clean Energy Direkt GmbH und SP Energy Control GmbH am 14.11.2017 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet.

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Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen. Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017).

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Innovation zu vermieten

Das Mieterstromgesetz will neue Investitionsanreize für erneuerbaren Strom setzen. Die Bundesregierung sieht Potenzial für Mieterstrom in bis zu 3,8 Millionen Haushalten. Fachleute betrachten das Gesetz diff erenziert. Was ist gelungen, was nicht? Der Ausbau der Solaranlagen im Gebäudebereich wurde bisher hauptsächlich von Eigenheimbesitzern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben getragen, die den erzeugten Strom entweder gegen Vergütung in das Netz einspeisten oder zur Eigenversorgung nutzten.

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Die 10 wichtigsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25.05.2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Aufgrund der Vielzahl von Öffnungsklauseln in der DSGVO kann das nationale Recht der Mitgliedsstaaten in vielen Bereichen von den Europäischen Standards abweichen. Bis zum 25. Mai 2018 haben alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfi ndet. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens verfolgt werden. Dennoch haben in Deutschland bisher nur etwa 13% der Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben begonnen; jedes dritte Unternehmen hat sich mit der Datenschutzgrundverordnung derweil noch überhaupt nicht auseinandergesetzt.

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Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

Bundesnetzagentur gibt Zuschläge für die Ausschreibungsrunde Oktober bekannt Die Bundesnetzagentur hat Anfang der Woche die Zuschläge der Solarausschreibung für den Gebotstermin 01.10.2017 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Bezuschlagt wurden 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 222 MW. Dabei gingen zwölf Zuschläge an Projekte in Bayern. Die übrigen Zuschläge verteilen sich auf Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit je zwei Zuschlägen sowie Hessen und Baden-Württemberg mit je einem Zuschlag.

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Neue Runde, neues Glück

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gehen in die dritte Runde  Für Windenergieanlagen an Land können für den Gebotstermin 01.11.2017 noch Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Da es sich bei dem Gebotstermin um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen handelt, verlängert sich die Abgabefrist auf Donnerstag, den 02.11.2017. Die für den Gebotstermin geltenden Ausschreibungsbedingungen hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.  Ausgeschrieben wird ein Volumen von insgesamt 1.000 MW. Davon entfallen 430,55 MW auf das Netzausbaugebiet. Dabei sind bereits die 108,55 MW, die das Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet in der letzten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.08.2017) hinter der vorgesehenen Obergrenze zurückgeblieben ist, berücksichtigt.

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KWK-Ausschreibungen eingeleitet – Meldefrist für Übergangsanlagen beachten!

Bundesnetzagentur gibt ersten Gebotstermin für KWK-Anlagen bekannt  Im Zuge der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) mit Wirkung zum 01.01.2017 und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung hat der Gesetzgeber das Förderregime für KWK-Anlagen weitestgehend auf Ausschreibungen umgestellt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 24.08.2017).  Die Bundesnetzagentur hat nunmehr am Freitag, den 06.10.2017, die erste Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Ausschreibungstermin ist der 01.12.2017. Bis zu diesem Termin können Gebote für KWK-Anlagen bei der Bundesnetzagentur am Standort in Bonn abgegeben werden.

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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse liegen vor

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse (Gebotstermin: 01.09.2017) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser ersten Ausschreibungsrunde spiegeln die Zurückhaltung der Branche wieder. Es wurden lediglich 33 Gebote mit einem Gesamtgebotsvolumen von 40.912 Kilowatt eingereicht. Das entspricht gerade einmal knapp einem Drittel des zu diesem Gebotstermin ausgeschriebenen Volumens von insgesamt 122.466 Kilowatt. Von den 33 eingegangenen Geboten mussten zudem neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 13.361 kW vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

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Sinkende EEG-Fördersätze für Übergangsanlagen

Nicht nur im Rahmen der Ausschreibungen sind sinkende Fördersätze für Windenergieanlagen an Land zu verzeichnen. Auch Betreiber neu in Betrieb zu nehmender Windenergieanlagen an Land, deren Förderhöhe sich noch nach den administrativ bestimmten Werten richtet, müssen sinkende Vergütungen hinnehmen. Dies betrifft in erste Linie die sog. Übergangsanlagen, also Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt waren und denen bei einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2018 noch der Bestandsschutz des alten Fördersystems gewährt wird.

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Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. Lediglich für eine Restmenge von 864 kW wurde keine Ausstellung einer Förderberechtigung beantragt. Mithin wurden von den insgesamt bezuschlagten 157 MW (bei einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW) annähernd 156 MW realisiert.