Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität
Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden: Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben.