
Windenergie – VG Saarland bezweifelt positiven Einfluss auf Klimaschutz
Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind von öffentlichem Interesse. Auf jede Anlage komme es an, so das BVerfG. Das VG Saarland sieht das anders.
Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind von öffentlichem Interesse. Auf jede Anlage komme es an, so das BVerfG. Das VG Saarland sieht das anders.
Die Bundesregierung will bestehende Flächenpotenziale für Photovoltaik besser nutzen. Durch zusätzliche naturschutzfachliche Anforderungen drohen jedoch weitere Hemmnisse.
Jede Windenergieanlage zählt. Deshalb muss Schluss mit dem ganzen Piep Matz, Denkmalschutz-, Luftverkehrs- und sonstigen Einwendungsgequatsche sein: Ein „Auf ein Wort extra" mit persönlichem Einschlag.
NRW konzentriert Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien bei den Landgerichten Essen und Bielefeld.
In den vergangenen Wochen zeichneten sich an gleich mehreren Fronten anstehende Umwälzungen bei der Förderung der Erneuerbaren Energien ab. Den Anfang machte die EU-Kommission kurz vor Weihnachten mit der Vorstellung der Neufassung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien. Nach dem Jahreswechsel folgten die Ankündigungen der neuen Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutz Sofortprogramms.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt: Die neue Bundesregierung will u.a. mit der Vollendung des Kohleausstiegs die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen.Der Kohleausstieg soll laut Koalitionsvertrag „idealerweise“ bis 2030 gelingen. Projektierer:innen müssen sich somit auf eine Beendigung der Förderung der Erneuerbaren Energien bis 2030 einstellen.Im Übrigen enthält der am 24.11.2021 vorgestellte Koalitionsvertrag, den Ausbau der Erneuerbaren Energien betreffend große Ziele, aber wenig konkrete Maßnahmen.Was steht im Koalitionsvertrag? Viele Ziele, keine Maßnahmen!So wird erfreulicherweise im Jahr 2030 ein Bruttostrombedarf von 680-750 TWh angenommen, der zu 80 % aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Um dies zu erreichen, wollen die Ampel-Parteien insb. den Ausbau von Wind- und Solarenergie stärken.
Eine zu handgreifliche Verhinderungsplanung von Windenergie geht selbst in Sachsen nicht, wie ein aktueller Beschluss des Sächsischen OVG zeigt.
Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen Online-Seminare: „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Mecklenburg-Vorpommern” am 14.10.2021 um 09:30 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Niedersachsen” am 16.11.2021 um 10:00 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Rheinland Pfalz & Saarland” am 07.12.2021 um 10:00 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Bayern” am 26.01.2022 um 10:00 Uhr Die Photovoltaik-Branche rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, wenn es um den Ausbau Erneuerbarer Energien geht. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat im März dieses Jahres den Klimaschutz und damit das Vorantreiben der Energiewende faktisch zur Verfassungsaufgabe erklärt, sondern auch der Bundesgesetzgeber hat mit Änderungen im EEG an Stellschrauben gedreht, um der Bedeutung von Photovoltaik bei dem Ausbau Erneuerbarer Energien gerecht zu werden. Doch wie lässt sich Freiflächen-Photovoltaik konkret realisieren? Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen? Was ist „Agri-PV“ und wie lässt sie sich umsetzen? Wie kann eine Beteiligung von Kommunen erfolgen? Die Beantwortung dieser Fragen erschließt sich leider nicht mit einem bloßen Blick in das Gesetz. Deswegen und aufgrund der herausragenden Aktualität haben wir uns entschlossen, mit dem Webinar „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzung in der Praxis von Freiflächen-Photovoltaik in den Fokus zu rücken. Dieses Veranstaltungsformat hat in Thüringen begonnen und wird in anderen Bundesländern als Webinar fortgesetzt.
Im Schatten der Reform zum EEG 2021 hat der Bundesgesetzgeber auch eine Novellierung der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) vorgenommen. Beachtenswert ist hierbei insbesondere, dass das Zahlungsberechtigungsverfahren für innovative PV-Anlagen gestrichen wurde. Als unmittelbare Rechtsfolge leitet die Bundesnetzagentur hieraus ab, dass ein Umzug von PV-Anlagen nicht mehr möglich sein soll. Damit führt die Novellierung der InnAusV zwangsläufig zu Unsicherheiten für Projektierer*Innen, wie mit Zuschlägen bei erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme umzugehen ist. Konkret ist zweifelhaft, ob die bislang praktizierten Standortwechsel nach Zuschlagserhalt weiterhin möglich sind. Denn nicht nur die Bundesnetzagentur scheint dies abzulehnen, auch die Begründung der jetzt vorgenommenen Änderung der InnAusV liest sich zunächst so, als habe der Gesetzgeber schon im Rahmen der alten Fassung die Standortverschiebung von PV-Speicher-Kombinationen tatsächlich ausschließen wollen.
Die HUSUM Wind Messe kann im Jahr 2021 als Präsenzveranstaltung stattfinden. Vom 14.-17. September sind spannende Vorträge und Foren zu den Bereichen Onshore/Offshore, Grüner Wasserstoff, Repowering & Recycling, sowie Sektorenkopplung & Speicherung geplant. Die Kanzlei MASLATON freut sich, Sie am Stand 2A34 in Halle 2 begrüßen zu dürfen und mit Ihnen zu den aktuellen Themen der Windenergie ins Gespräch zu kommen (Download des Hallenplans: https://husumwind.com/wp-content/uploads/2021/07/HW21_Hallenplaene_Online-3.pdf). Für Fragen vorab, Terminvereinbarungen am Stand sowie zur Kontaktaufnahme w...