Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Deutliche Senkung der Zuschlagswerte – Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der letzten Solarausschreibung bekannt

Am 01.06.2014 endete die Gebotsfrist der zweiten Solarausschreibung in diesem Jahr. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind zu diesem Gebotstermin 133 Gebote mit einem Volumen von 646 MW eingegangen, so dass das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das Dreifache überzeichnet war. Allerdings mussten 17 Gebote vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie nicht den Teilnahmevoraussetzungen genügten. Von den 133 eingereichten Geboten erhielten 32 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 201 MW einen Zuschlag. Der Trend sinkender Zuschlagswerte wird dabei auch in dieser Runde fortgeschrieben. Augenfällig ist die gegenüber der vorhergehenden Ausschreibungsrunde nochmals deutliche Senkung der Zuschlagswerte. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert von 5,66 ct/kWh lag um 0,9 ct/kWh unter dem der Vorrunde (Gebotstermin 01.02.2017).

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Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden: Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

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Ergebnisse der ersten Wind-Ausschreibung: Bürgerenergiegesellschaften als Sieger?

Die Bundesnetzagentur hat am 19.05.2017 die Zuschläge der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Gebotstermin war der 02.05.2017, bis dahin konnten Gebote für Windenergieanlagen an Land bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 800 MW, wovon maximal 258 MW auf Standorte im sog. Netzausbaugebiet entfallen.

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BMWi legt ersten Referentenentwurf für Neufassung der GEEV vor

Nach der grenzüberschreitenden Pilotausschreibung mit Dänemark sollen weitere folgen Im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission zugesagt, das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen zumindest teilweise auch für Projekte in anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Gesetzlich verankert ist dies in § 5 i.V.m. § 88a EEG 2017.

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Mieterstromgesetz nimmt nächste Hürde

Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 den Gesetzesentwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Mittels diesem will die Bundesregierung die Stromversorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach des Mietshauses fördern (wir berichteten zuletzt mit Newslettern vom 27.03.2017). Im Rahmen des Kabinettsbeschlusses hat es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einige Änderungen gegeben. Zum einen wurde der räumliche Anwendungsbereich der Mieterstromförderung geringfügig erweitert. Die Mieterstromförderung setzt voraus, dass die Solaranlage in, an oder auf einem Wohngebäude angebracht ist und der Solarstrom an Dritte innerhalb dieses Gebäudes geliefert wird.

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Bundesnetzagentur leitet neue Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ein

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den nächsten Ausschreibungstermin für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin ist der 01.06.2017. Bis dahin können Gebote für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt ausgeschrieben ist ein Volumen von 200 MW neu zu installierender Leistung. Der zulässige Höchstwert beträgt in dieser Ausschreibungsrunde 8,91 ct/kWh. Abweichend von der regulären Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) sind in dieser Ausschreibungsrunde in begrenztem Umfang auch Gebote für Solaranlagen auf Acker-und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zulässig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Gebote, die sich auf Standorte in Baden-Württemberg und Bayern beziehen.

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Erster Referentenentwurf für KWK-Ausschreibungsverordnung

Mit der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG), welche zum 01.01.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber den Weg bereitet, um auch die KWK-Förderung auf ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem umzustellen (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 16.12.2016). Zwar soll die Förderung auch weiterhin in Form eines festen Zuschlags für eine gesetzlich vorbestimmte Dauer gewährt, jedoch deren Höhe wettbewerblich durch Ausschreibung ermittelt werden. Ziel dessen ist es, den Ausbau der KWK möglichst kostengünstig fortzuführen. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums liegt nunmehr ein erster Referentenentwurf vom 19.04.2017 für eine entsprechende Ausschreibungsverordnung vor.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Referentenentwurf für Mieterstromgesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischenzeitlichen den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ (Stand: 17.03.2017) veröffentlicht. Dieser greift weitestgehend unverändert die Inhalte des zuvor ebenfalls vom Ministerium herausgegebenen Eckpunktepapiers (wir berichteten mit Newsletter vom 07.03.2017) auf. Der Referentenentwurf sieht vor, für Mieterstrom eine eigenständige Förderkategorie in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) einzuführen. Dabei soll ausschließlich Mieterstrom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt gefördert werden. Auf Basis von erneuerbaren Energien betriebene KWK-Anlagen sollen hingegen nicht erfasst sein. Hintergrund ist, dass Mieterstrom aus KWK-Anlagen bis 100 kW bereits nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) gefördert wird. Insofern soll die geplante Neuregelung vielmehr zu einer Gleichstellung von Mieterstrom aus Solar- und KWK-Anlagen führen.

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Erste Eckpunkte für technologieübergreifende Ausschreibungen

Entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sollen im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase die Funktionsweise und die Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen anhand von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen getestet und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen verglichen werden. Die Einzelheiten einer gemeinsamen Ausschreibung soll eine gesonderte Verordnung regeln. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 88c Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun erste Eckpunkte für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie- und Solaranlagen veröffentlicht. Für die Pilotphase von 2018 bis 2020 sind jährlich zwei gemeinsame Ausschreibungen, jeweils zum 01. April und 01. November, vorgesehen. Ausgeschrieben werden soll ein Volumen vom 400 Megawatt neu zu installierender Anlagenleistung pro Jahr. Damit die technologiespezifischen Ausbauziele des EEG 2017 dennoch eingehalten werden, wird die in der gemeinsamen Ausschreibung bezuschlagte Leistung im darauffolgenden Kalenderjahr jeweils von dem technologiespezifischen Ausschreibungsvolumen abgezogen werden.